Streit um Zuständigkeit Gutachten zur Flutkatastrophe: War das Land doch für die Einsatzleitung verantwortlich?

Mainz · Ein Gutachten im Untersuchungsausschuss widerspricht der bisherigen Darstellung des rheinland-pfälzischen Innenministers, wonach das Land während der Flutkatastrophe nicht für die Einsatzleitung zuständig war. Die CDU fordert Innenminister Roger Lewentz (SPD) zu einer Stellungnahme auf.

Flutkatastrophe im Ahrtal: War Land für Einsatzleitung verantwortlich?
Foto: dpa/Boris Roessler

Ein Rechtsgutachten des Heidelberger Jura-Professors Bernd Grzeszick legt nahe, dass das Land in der Flutnacht für die Einsatzleitung zuständig gewesen sein könnte. Bislang hatte das für den Katastrophenschutz zuständige rheinland-pfälzische Innenministerium immer argumentiert, die Einsatzleitung habe beim Kreis Ahrweiler gelegen. Das gehe zum einen aus dem rheinland-pfälzischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz hervor, zum anderen hätten die Behörden des Landes gar nicht über genügend Kenntnis zur Einschätzung der Lage in den Orten verfügt, so das Innenministerium bisher. Eine Bitte zur Übernahme der Einsatzleitung habe es vom Landkreis Ahrweiler zudem erst zwei Tage nach der Katastrophe gegeben.

Es gebe jedoch keine rechtlich Grundlage, dass das Land - und damit die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - nur auf Bitte der Kreise die Leitung übernehmen könne, sagte der Staatsrechtler Grzeszick am Freitag im Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe des Landtags in Mainz.

War das Land womöglich automatisch zuständig?

Das Land könne nach dem Gesetz vielmehr automatisch zuständig sein, wenn sich eine größere Lage über mehrere Regionen erstrecke und Ressourcen für den Katastrophenschutz knapp seien. Ob die ADD bei der Sturzflut automatisch zuständig war, könne er aber nicht abschließend beurteilen, da er nicht alle Fakten kenne. Es gebe aber Hinweise darauf. Das Land hatte etwa Schwierigkeiten, während der Katastrophe Hubschrauber zur Rettung der Menschen von ihren Häusern zu beschaffen.

Die Argumentation des Juristen ist umso brisanter, als dass sie die Auffassung der Koblenzer Staatsanwaltschaft nach der Verantwortung vor Ort konterkariert. Dort ermittelt man nämlich nur gegen den Landrat des Kreises Ahrweiler und den ehrenamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspektor, nicht aber gegen Amtsträger des Landes.

CDU: „Man hat sich vor der Verantwortung gedrückt“

Die Frage nach der Einsatzleitung sei eindeutig und anders als die Landesregierung es bislang dargestellt habe, kommentierte der CDU-Obmann im Untersuchungsausschuss, Dirk Herber, das Gutachten am Freitag. „Man hat sich vor der Verantwortung gedrückt“, so Herber. ADD-Leiter Thomas Linnertz und Innenminister Lewentz müssten sich jetzt dazu äußern, warum sie zu einer solchen rechtlichen Fehleinschätzung gekommen seien. Die CDU zieht auch in Erwägung, die beiden noch einmal vor den Untersuchungsausschuss zu laden. Linnertz und Lewentz hatten vor einigen Wochen bereits zu ihrer Rolle während der Flutnacht Stellung genommen.

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