"Freie Patrioten" beklagen Wahlbenachteiligung
Trier · Das Netzwerk Freie Patrioten für Natur, Umwelt und Region (NFP-NUR) hat beim Verwaltungsgericht Trier Klage wegen Wahlbenachteiligung eingericht. Ein für die Kreistagswahl im Kreis Trier-Saarburg aufgestellter Kandidat musste von der Liste gestrichen werden, weil er Russe ist.
Dabei sei er von der Verbandsgemeinde-Verwaltung Konz als Deutscher festgestellt worden, moniert die Grupperung NFP-NUR. Weil die Behörde den "Fehler" aber erst am 28. April und damit einen Tag nach der Ausschlussfrist gemeldet habe, hätte kein Ersatzkandidat nachnominiert werden können, so Vorsitzender Michael Idir. Im Falle einer Listenwahl hätte NFP-NUR nur 43 statt 46 Stimmen, denn der betreffende Kandidat war auf dem Wahlvorschlag mit drei Stimmen gewichtet worden. Bis zu Dreifach-Nennungen sind erlaubt, wenn eine Gruppierung nicht alle Listenplätze mit unterschiedlichen Kandidaten bestückt.