Fragen und Antworten Führerschein umtauschen: Wer ist betroffen und wann endet die Frist?

Trier · So mancher ist noch mit dem „alten Lappen“ unterwegs – wahlweise in den Farben rosé oder grau. In diesem Jahr beginnt jedoch die Umtauschfrist für alte Führerscheine. Die Zeit drängt. Wer ist davon betroffen – und was passiert, wenn man sich weigert?

Ab 2022 beginnt die Umtauschaktion für alte Führerscheine. Bis 2033 sollen alle „alte Lappen“ ausgetauscht werden. (Symbolfoto)

Ab 2022 beginnt die Umtauschaktion für alte Führerscheine. Bis 2033 sollen alle „alte Lappen“ ausgetauscht werden. (Symbolfoto)

Foto: TV/Thorben Behring

Führerschein umtauschen: Wer ist davon betroffen?

Aktuell geht es nur um eine Gruppe: Wer zu den Jahrgängen 1953 bis 1958 gehört und noch einen alten Papier-Führerschein besitzt, muss diesen aktuell umtauschen. Die Frist dafür endet am 19. Januar. Doch dabei bleibt es nicht. Weitere Geburtenjahrgänge folgen gestaffelt. Langfristig gilt: Jeder, der einen alten Führerschein besitzt, muss diesen umtauschen. Bis 2033 sollen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in einen einheitlichen Führerschein eingewechselt werden. Das betrifft sowohl alte Papier-Führerscheine (ausgestellt bis 1998), wie auch Scheckkarten-Führerscheine (ausgestellt zwischen den Jahren 1999 und 2013). Die Umtauschfrist für die Scheckkarten-Führerscheine beginnt jedoch erst ab 2026. Insgesamt geht es dabei um 43 Millionen Dokumente. Dies ist ein enormer logistischer Aufwand. Es können also nicht alle Führerscheine auf einmal getauscht werden. Um dies zu bewältigen, werden die alten Führerscheine gebündelt nach Geburtsjahrgängen ausgewechselt.

Warum muss muss man den alten Führerschein umtauschen?

Es geht bei der Umtausch-Aktion vor allem um Sicherheit. Künftig sollen alle Führerscheine in der Europäischen Union (EU) fälschungssicher und einheitlich sein. Deshalb werden die alten Fahrerlaubnisse in die neuen Scheckkarten-Führerscheine getauscht, die als sicher vor Fälschungen gelten. Zudem sollen alle Dokumente in einer Datenbank gesammelt und gespeichert werden. Rechtlich ist der Umtausch durch die sogenannte 3. EU-Führerscheinrichtlinie begründet.

Wie tausche ich den Führerschein um?

Wer betroffen ist und seinen Führerschein umtauschen muss, sollte einen Termin bei seiner für den aktuellen Wohnort zuständigen Führerscheinstelle vereinbaren.

Wo in der Region Trier können Autofahrer ihren alten Führerschein umtauschen?

Autofahrer müssen die zuständige Führerscheinstelle ihres Wohnsitzes aufsuchen:

Mit welchen Kosten ist bei dem Umtausch zu rechnen?

Bei dem Umtausch fällt eine Verwaltungsgebühr an. Diese beträgt rund 25 Euro (der Betrag kann je nach Landkreis variieren). Zudem wird für den neuen Führerschein ein biometrisches Passfoto benötigt, das auch Geld kostet.

Termin zum Führerschein-Umtausch: Was sollte ich mitbringen?

Zu dem Termin bei der Führerscheinstelle sollte der Führerscheininhaber folgendes mitbringen:

  • die 25 Euro Verwaltungsgebühr
  • ein biometrisches Passfoto
  • den gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • den alten Führerschein

Wohnsitz gewechselt: Was muss ich beachten, wenn mein Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde?

Viele Leute wohnen nicht mehr dort, wo sie ihren Führerschein ursprünglich ausgestellt bekommen haben. In diesem Fall benötigen sie von der Ausstellungsbehörde eine sogenannte Karteikartenabschrift. Beantragen lässt sich diese per Post, per Telefon oder online. In der Regel kann die Behörde diese Abschrift auch direkt an die aktuell zuständige Führerscheinstelle übersenden.

Was passiert, wenn jemand seinen alten Führerschein nicht umtauschen will?

Eine Wahl hat man nicht. Denn der Umtausch des Führerscheins ist verpflichtend: Wer über die Frist hinaus weiterhin mit seinem alten Führerschein unterwegs ist, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Wegen Terminengpässen durch die Corona-Pandemie hat die Verkehrsministerkonferenz jedoch beschlossen, bis zum 19. Juli 2022 keine Geldbußen zu verhängen. Dennoch sollten Führerscheininhaber den Umtausch zeitnah angehen.

Darf man den alten Führerschein umtauschen und danach noch behalten?

Ja, den alten Führerschein dürfen die Inhaber behalten. Der Führerschein wird jedoch entwertet. So ist klar, dass dieser nicht mehr benutzt werden darf.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Auch mit dem neuen Scheckkarten-Führerschein bleibt die Fahrerlaubnis ein Leben lang bestehen. Gültig ist das Dokument an sich jedoch nur 15 Jahre. Danach müssen die Inhaber einen neuen Führerschein beantragen – natürlich ohne die Fahrprüfung wiederholen zu müssen.

Muss man auch einen Motorradführerschein umtauschen?

Der Führerscheinumtausch gilt nicht nur für Autoführerscheine (Klasse B). Auch Führerscheine für das Motorrad (Klasse A) müssen umgetauscht werden.

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