Coronavirus Für wen ist der Check künftig kostenlos?

Von · Corona-Teststationen gab es fast an jeder Imbissbude. Nun laufen die kostenlosen Schnelltests aus. Doch es gibt noch einige Fragezeichen.

(dpa) Mal eben kostenlos auf Corona testen – damit ist nun nach mehr als einem Jahr vorerst Schluss. Schnelltests auf Staats- und damit Steuerzahlerkosten an Teststationen oder in Apotheken soll es ab Donnerstag nur noch für bestimmte Gruppen geben. Andere müssen drei Euro zuzahlen.

Was ändert sich grundsätzlich?

Bisher hatte jeder – auch ohne Corona-Symptome oder konkreten Anlass - Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal inklusive Testbescheid, der meist direkt aufs Smartphone kommt und als Nachweis genutzt werden kann. Das kostenlose Angebot wird jetzt, bis auf Ausnahmen, „ausgesetzt“, wie es im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die neue Corona-Testverordnung heißt. Die überarbeitete Verordnung und die neuen Regeln sollen laut Ministerium am heutigen Donnerstag in Kraft treten. Wie diese genau aussehen, war am Mittwoch aber noch nicht bekannt. Weder die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz noch das für die Zulassung und Überwachung der Teststellen zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung kannten Details.

Wer bekommt weiterhin Gratis-Tests?

Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Das sind zum Beispiel Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel. Auch Haushaltsangehörige von Infizierten, Kinder bis fünf Jahre und Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und Kliniken können sich weiterhin kostenlos testen lassen. Das gilt  ebenso für Menschen, die nach einer Corona-Infektion einen Beleg dafür brauchen, dass sie wieder negativ sind, damit sie etwa zurück zur Arbeit können.

Und wer muss drei Euro zuzahlen?

Die Drei-Euro-Tests sind für Besucher von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen „Veranstaltung in einem Innenraum“ am selben Tag gedacht. Das soll dabei helfen, sogenannte Super-Spreader-Events zu verhindern, bei denen sich viele Menschen auf einmal anstecken. Einen Drei-Euro-Test soll auch bekommen, wer eine rote Corona-Warnapp hat oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung zu treffen.  Das reduzierte Testangebot mache deutlich, wie wichtig Vorsichtsmaßnahmen wie Abstand und Maske seien, sagte der Geschäftsführer des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebundes, Karl-Heinz Frieden.

Da kann ja jeder behaupten, „ich will meine kranke Oma besuchen“. Wie soll das kontrolliert werden?

Dazu heißt es in der Begründung zum Verordnungsentwurf, solche Besuche müssten „glaubhaft“ gemacht werden. Beim Drei-Euro-Test muss zum Beispiel grundsätzlich unterschrieben werden, dass der Test wegen eines geplanten Konzertbesuchs, einer Familienfeier oder eines Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird. Eine Sprecherin der Johanniter in Trier, die dort eine Teststation betreiben, kündigte an, dass man nicht nachprüfen werde, ob die Angaben richtig seien. Wie bisher muss ein „amtlicher Lichtbildausweis“ vorgelegt werden. Nur haben viele Kinder bis fünf – für die es weiterhin Gratistests gibt – noch gar keinen Ausweis oder Kinderreisepass, kritisiert etwa die Kassenärztliche Bundesvereinigung. In der Praxis dürfte es so laufen, wie vom Gesundheitsministerium bisher schon empfohlen: Für Kinder ohne Ausweis reicht es, wenn die Erziehungsberechtigten ihren Ausweis vorlegen. Schwangere können den Mutterpass als Nachweis verwenden. Haushaltsangehörige von Infizierten zeigen deren Testergebnis vor.

Warum wird das Testangebot überhaupt eingeschränkt?

Weil es schlicht zu teuer wurde. Die kostenlosen Tests hatten nach Angaben Lauterbachs zuletzt eine Milliarde Euro pro Monat verschlungen. 

(dpa)
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