Gastronomie Bier trinken und essen nur nach Anmeldung

Trier · Diese Regeln gelten ab Mittwoch in den wieder geöffneten Restaurants und Kneipen.

 Mit hohen Auflagen darf die Gastronomie wieder starten.

Mit hohen Auflagen darf die Gastronomie wieder starten.

Foto: dpa/Marc Tirl

Essen gehen oder ein Feierabend-Bier trinken. Grundsätzlich ist das ab kommenden Mittwoch in Rheinland-Pfalz wieder möglich. Allerdings nur, wenn man sich vorher angemeldet hat. Auch der Kneipenbesuch ist nur mit Reservierung möglich. Nach fast zweimonatiger Zwangspause dürfen Restaurants und Kneipen wieder öffnen. Allerdings nur unter strengen Auflagen. Was sich künftig ändert, worauf Gäste und Betreiber achten müssen und wie es in Hotels ablaufen wird, das geht aus den vom Land vorgelegten Hygieneregeln für Gastronomiebetriebe hervor. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:


Kann ich spontan essen oder ein Bier trinken gehen?

Im Prinzip ja. In der gemeinsam von den Industrie- und Handelskammern, dem rheinland-pfälzischen Hotel- und Gaststättenverband und der Landesregierung gestern veröffentlichten Handreichung zu den „Gastgewerbe-Hygiene-Schutzmaßnahmen“ heißt es: „Bei sogenannten.  Spontanbesuchen  ist eine Anmeldung bei Ankunft ausreichend.“ Ansonsten gilt eine Anmelde- oder Reservierungspflicht, um den „Gästefluss“ zu steuern. „Diese wird durch Einlasskontrolle, Reservierungen und/oder Schilder (‚Wait to be seated‘.) ergänzt“, heißt es in der Handreichung. Durch die Anmeldung sollen  Wartezeiten und  „Begegnungsverkehr“ vermieden werden. „Der Mindestabstand der Gäste von mindestens 1,5 Meter muss auch im Wartebereich sichergestellt werden.“

Muss ich meine Adresse bei der Anmeldung nennen?

Ja. Die Betriebe seien verpflichtet, die Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) aller Gäste zu erfassen, heißt es dazu. „Diese sind für einen Zeitraum von einem Monat beginnend mit dem Tag des Besuches der Gäste in der Einrichtung aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung zu vernichten. Die Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Diese Regelung wird eingeführt, um mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen.“

Wie lange dürfen Kneipen und Restaurants öffnen?

Die Öffnungszeiten sind begrenzt von 6 bis 22 Uhr.

Muss man auch im Restaurant oder in der Kneipe einen Mundschutz tragen?

Dazu heißt es: „Alle Gäste sind verpflichtet, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Erst wenn die zugewiesenen Sitzplätze am Tisch eingenommen wurden, kann der Mund-Nasen-Schutz für die Dauer des Sitzens abgelegt werden.“ Also beim Essen oder Trinken braucht man keine Maske zu tragen. Alle Mitarbeiter mit unmittelbarem Gästekontakt  sind aber verpflichtet, einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Dürfen die Betriebe alle zur Verfügung stehenden Plätze nutzen?

Künftig gilt ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen den Tischen. Das dürfte dazu führen, dass in den meisten Restaurants und Kneipen nur ein Teil der Tische belegt werden kann. Das gilt auch für den Außenbereich. In der Handreichung heißt es außerdem: „Die Bar zählt nicht als Tisch und ein Barhocker nicht als Stuhl. Konkret also: Das schnelle Bier an der Theke ist nicht vorerst nicht mehr möglich.

Wie viel Personen dürfen maximal an einem Tisch sitzen?

 Die Belegung der Tische richtet sich nach der geltenden Kontaktbeschränkung. Rechtzeitig zur Öffnung der Gastronomie wird diese ab Mittwoch gelockert. Danach dürfen sich von da an offiziell „Angehörigen des eigenen Hausstandes auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes“ in der Öffentlichkeit treffen. In der Handreichung für die Gastronomiebetriebe ist allerdings nicht so konkret festgelegt. Die Tische dürfen demnach „mit einer oder mehreren weiteren, nicht im gleichen Hausstand lebenden Personen“ belegt werden. Damit soll vermutlich verhindert werden, dass die Wirte kontrollieren müssen, ob es sich tatsächlich um Personen von maximal nur zwei Hausständen handelt. Auch muss an den Tischen kein  Mindestabstand eingehalten werden.

Wie sieht es in Biergärten aus?

„An Biertischen im Außenbereich dürfen maximal sechs Personen Platz nehmen, die älter als 12 Jahre sind“, heißt es.

Wird es künftig auch noch Buffets in Restaurants geben?

Nein. „Die Bewirtung erfolgt ausschließlich durch Bedien-Service am Tisch. Das gilt für den Innen- wie für den Außenbereich gleichermaßen. Buffets und Thekenverkauf sind nicht zulässig.“

Gibt es Zugangsbeschränkung bei den Gästetoiletten?

Ja. „Entsprechend der Größe des Toilettenraums ist die Personenanzahl, die sich gleichzeitig im Toilettenraum aufhalten darf, zu begrenzen. Abstandsregeln sind einzuhalten. Gegebenenfalls sind einzelne Toiletten/Pissoirs oder zum Beispiel jede zweite zu sperren.“

Wann öffnen Hotels, Pensionen und Jugendherbergen wieder?

Ab 18. Mai dürfen Hotels, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Camping- und Reisemobilplätze, Privatquartiere, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheimen, Ferienzentren, Jugendherbergen und Hütten wieder öffnen.

Wer darf gemeinsam in einem Zimmer übernachten?

Auch dafür gelten die Vorschriften der Kontaktbeschränkung. In der Handreichung heißt es: „Nur Personen, denen der Kontakt untereinander nach der nach der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung  des Landes Rheinland-Pfalz erlaubt ist, dürfen gemeinsam ein Zimmer beziehen. Eine weitere Eingrenzung nach Gästegruppen ist nicht erforderlich.“

Welche Regelung gilt für die Hotelrestaurants und das Frühstück in den Beherbungsbetrieben?

Laut der Verordnung gelten dafür die gleichen Regeln, wie für die Gastronomiebetriebe. Das heißt: Frühstück- oder Essensbuffets sind nicht erlaubt. Die Speisen müssen am Tisch serviert werden. Zwischen den Tischen muss der Mindestabstand eingehalten werden.

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