Gericht bestätigt Haftstrafe für mutmaßlichen Drogendealer
Trier/Hermeskeil · Das Landgericht Trier hat ein früheres Urteil gegen einen mutmaßlichen Drogenhändler aus Hermeskeil bestätigt. Der Mann soll für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(red) Die erste Strafkammer des Landgerichts Trier hat den Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen verurteilt. Außerdem wurde der Wertersatzverfall in Höhe von 16.753 aus seinem Vermögen angeordnet.
Der 29-jährige Mann aus Hermeskeil hatte laut Anklageschrift von Anfang 2008 bis Ende Juni 2008 mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben und diese unerlaubt eingeführt. Im Februar 2009 verurteilte ihn die dritte Strafkammer des Landgerichts zu einer Haft von sechs Jahren und neun Monaten. Der Mann legte jedoch Revision ein, im September 2009 hob der Bundesgerichtshof das Urteil hinsichtlich der Strafhöhe auf. Das Verfahren ging an die erste Strafkammer des Landgerichts zurück. Die verurteilte den Hermeskeiler nun zu "nur" sechs Jahren Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein 31-jähriger Mitangeklagter aus dem saarländischen Weiskirchen, der im ersten Prozess zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, legte damals keine Berufung ein.