Gericht: Kein Restaurant im Wohngebiet

Saarburg · Die Einrichtung eines Restaurants mit Außenterrasse in einer Einliegerwohnung im in Saarburg gelegenen Wohngebiet „Bottelter", ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Dies hat dasVerwaltungsgericht Trier mit zwei Urteilen entschieden.

Zur Begründung führten die Richter aus, das geplante Restaurant verstoße gegen den nachbarrechtlichen Schutzanspruch auf Bewahrung der Gebietsart. Anlässlich des durchgeführten Ortstermins stehe zur Überzeugung der Kammer fest, dass die Eigenart der näheren Umgebung des Vorhabens einem reinen Wohngebiet entspreche, welches weder durch den Friedhof, noch durch die Jugendherberge und den Reiterhof nachhaltig geprägt werde. In einem solchen Gebiet sei die Errichtung eines Restaurants jedoch weder als Regel- noch als Ausnahmebebauung zulässig.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

(VG Trier, Urteile vom 10. September 2008 - 5 K 438/08.TR und 5 K 439/08.TR)

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