Gericht prüft Mandatsregelung

Großlittgen/Trier · Der Fall des Großlittgers Alois Debald wird am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Trier verhandelt. Es geht um die grundsätzliche Frage: Darf ein Bediensteter einer Kommune in der passiven Phase der Altersteilzeit Mitglied in dem Rat sein, der über die Geschicke dieser Kommune entscheidet.

 Alois Debald. Foto: privat

Alois Debald. Foto: privat

Alois Debald ist ehemaliger Kindergartenleiter in der passiven Phase der Altersteilzeit und wurde für die SPD in den Verbandsgemeinderat Manderscheid gewählt. Doch seine Verpflichtung lehnte die VG-Verwaltung zunächst ab. Sie verwies auf die Vorgaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums. Das Ministerium sah es als unvereinbar an, dass ein Bediensteter einer Kommune – egal ob im aktiven Dienst oder in der passiven Phase der Altersteilzeit – zugleich Mitglied im Rat ist, der über die Angelegenheiten dieser Kommune entscheidet.

Alois Debald legte gegen diese Entscheidung Widerspruch ein und erhielt Recht. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschied das Verwaltungsgericht Trier, dass Debald unter dem Vorbehalt einer abweichenden Entscheidung in der Hauptsache zu verpflichten sei. Bürgermeister Wolfgang Schmitz reagierte entsprechend und verpflichtete den Großlittger vorläufig.

Mittlerweile hat der Kreisrechtsausschuss genauso entschieden wie das Verwaltungsgericht. Gegen diese Entscheidung hat Schmitz Klage eingereicht. Sie wird am Dienstag ab 9 Uhr in Trier verhandelt.

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