Gericht weist Klage des früheren Kulturamtsleiters Calleen ab

Wittlich/Trier · Die vom Stadtrat Wittlich in der Sitzung am 12. Februar vorgenommene Streichung der Stelle des Kulturamtsleiters ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts Trier nicht zu beanstanden. Dies hat die Stadtverwaltung Wittlich mitgeteilt. Das Arbeitsgericht Trier habe die Klage abgewiesen.

Die aus der Streichung resultierende Kündigung von Stelleinhaber Dr. Justinus Maria Calleen vom 29. April sei demnach nicht sozial ungerechtfertigt und deshalb nicht rechtsunwirksam. Das Gericht habe keine Verfahrensmängel feststellen können. Sowohl die Beteiligung des Personalrats als auch des Kulturausschusses sei ordnungsgemäß vonstatten gegangen. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden. Dr. Justinus Maria Calleen war bislang für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

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