Gerolstein: Teurer Musikdownload

Nicht schlecht staunte ein 49-jähriger Computernutzer aus der Verbandsgemeinde Gerolstein, als Anfang August die Polizei bei ihm auftauchte und mit einem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss seine PC-Anlage sicherstellte. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz.

Nicht schlecht staunte ein 49-jähriger Computernutzer aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Gerolstein, als Anfang August die Polizei bei ihm auftauchte und mit einem richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss seine gesamte PC-Anlage sicherstellte. Den Betroffenen erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz, das erfahrungsgemäß mit einer hohen Geldstrafe sowie der Einbehaltung der Computeranlage endet. Weiterhin kommt noch eine nicht unbeträchtliche Schadensersatzforderung des geschädigten Unternehmens im vierstelligen Euro-Bereich auf den Mann zu.Was war geschehen? Durch eine für den Anwender nicht bemerkbare Überprüfung während eines Downloadvorgangs durch eine für die Musikindustrie arbeitende Spezialfirma konnte festgestellt werden, dass der Anwender im März 2006 über 3.200 Musiktitel zur Verfügung stellte. Daraufhin wurde durch die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz eingeleitet. Bei der anschließenden Durchsuchungsmaßnahme, welche von der Polizei zusammen mit dem Fachpersonal der Firma durchgeführt wurde, war der Betroffene gerade dabei, weitere Musiktitel herunterzuladen. Dafür benutzte er ein Filesharing-Programm, das jedem Internetnutzer frei zugänglich ist. Es konnten über 7000 Musikdateien auf der PC-Anlage festgestellt werden.

Maßgeblich für die Strafbarkeit bezüglich des Download von Musiktiteln ist, ob es sich bei der heruntergeladenen Datei um eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage handelt. Da der jeweilige User während des Downloadvorgangs in der Regel aber auch seine Festplatte für andere User öffnet, macht er sich nicht nur wegen eines illegalen Downloads strafbar, sondern auch wegen eines illegalen Uploads, denn er verbreitet die auf seinem Rechner gespeicherten Musiktitel via Internet.

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