439 Unterschriften gegen Windkraft

Hillesheim · Die Windkraftgegner des Vereins "Sturm im Wald" haben Unterschriften gesammelt und einen Einwohnerantrag gestellt: Sie fordern von der Verwaltung der Verbandsgemeinde (VG) Hillesheim, ein Naturschutz-Gutachten fürs Hillesheimer Land in Auftrag zu geben und die Windkraftplanung so lange auszusetzen, bis Ergebnisse vorliegen.

 Der Protest hält an, die Zeit drängt: Eine Liste mit 439 Unterschriften gegen die Windkraftpläne im Hillesheimer Land haben (von links) Erwin van den Maagdenberg, Martin Kleppe, Willi Thielen und Rabea Steinbach im Hillesheimer Rathaus abgegeben. TV-Foto: Mario Hübner

Der Protest hält an, die Zeit drängt: Eine Liste mit 439 Unterschriften gegen die Windkraftpläne im Hillesheimer Land haben (von links) Erwin van den Maagdenberg, Martin Kleppe, Willi Thielen und Rabea Steinbach im Hillesheimer Rathaus abgegeben. TV-Foto: Mario Hübner

Hillesheim. Die Verwaltung in Hillesheim (und andernorts) wartet noch immer darauf, wo und unter welchen Bedingungen das Land für die propagierte Energiewende im Landesentwicklungsprogramm IV sowie dem nachrangigen Regionalen Raumordnungsplan konkret Windkraftanlagen zulässt und wo nicht. Und einige Ortsgemeinden planen schon munter vor sich hin. Orte wie Kerpen, Berndorf, Üxheim und Wiesbaum stehen bereits kurz davor, mit Windkraftbetreibern Vorverträge zu unterzeichnen (siehe Extra). Jeder will sein Stück vom großen Windkraftkuchen, der viel Geld für die zumeist klammen Kommunen verheißt.
Drei Dörfer unterzeichnen


Den Windkraftgegnern des Vereins "Sturm im Wald" passt das nicht. Und vielen Menschen offenbar auch nicht. Denn der Verein hat nun einen von 439 (von erforderlichen 300) Bürgern des Hillesheimer Landes unterzeichneten Einwohnerantrag bei Bürgermeisterin Heike Bohn gestellt. Und ist dabei nach eigenem Bekunden gerade einmal in drei Dörfern unterwegs gewesen: in Kerpen, Wiesbaum und Üxheim-Leudersdorf.
Die Forderung: Die VG Hillesheim soll sich nicht auf Gutachten von Windkraftbetreibern verlassen, sondern selbst ein mit der Oberen Naturschutzbehörde des Landes abgestimmtes Naturschutzgutachten für die VG Hillesheim beauftragen. Und solange die WKA-Planung aussetzen.
Vereinssprecher Martin Kleppe sagt: "Mit dem Antrag drängen wir auf ein ordentliches Verfahren und wollen dem derzeitigen Chaos, dass Gemeinden bereits Vorverträge mit Windkraftfirmen unterzeichnen, obwohl noch gar keine Planungsgrundlage besteht, ein Ende bereiten."
Denn die Areale, die die VG in ihren bisherigen Überlegungen ohne detaillierte Naturschutzgutachten als Vorrangflächen für Windkraft näher ins Auge gefasst hat, sind nach Ansicht der Gegner allesamt ungeeignet. Kleppe sagt: "Die gesamten Flächen befinden sich in einem Kerngebiet der Artenvielfalt, wie es schon das Bundesumweltministerium festgestellt hat. Vom Rotmilan über Fledermäuse und den Uhu bis hin zur Wildkatze leben hier gleich mehrere geschützte Arten. Dieser intakte und besonders wertvolle Lebensraum darf nicht durch Industrieanlagen zerstört werden."
Mitstreiter Willi Thielen aus Flesten befürchtet zweierlei: "Ich habe die Sorge, dass Gefälligkeitsgutachten erstellt werden, wenn die Windkraftfirmen die Unterlagen - wie es meist üblich ist - selbst vorlegen. Denn es haben alle nur noch Dollarzeichen in den Augen."
Zwar ist er sich bewusst, dass es für die Kommune teuer werden könne, wenn sie selbst ein Gutachten erstellen lasse. "Aber auch wenn es dabei um mehr als 100 000 Euro geht, muss es uns das wert sein, schließlich ist unsere intakte Natur unser größtes Potenzial überhaupt", sagt Thielen. Zudem kritisiert er das Vorgehen vieler Ortsgemeinden. "Mit den Vorverträgen setzen sie sich unnötig unter Druck. Außerdem werden die Firmen versuchen, das Aufstellen ihrer Anlagen einzuklagen, wenn sich die Planung dann doch noch dagegen ausspricht."

Klagen sind wahrscheinlich


Bürgermeisterin Heike Bohn geht so oder so davon aus, dass der Flächennutzungsplan, den die VG aufstellt und der letztlich die Windkraftvorrangflächen ausweist, beklagt wird. "Entweder von den Befürwortern, falls nichts oder aus ihrer Sicht zu wenig ausgewiesen wird, oder von den Gegnern, wenn es ihrer Ansicht nach zu viel ist."
Vorverträge, die laut Bohn aber noch nirgends unterzeichnet sind, sind ihrer Ansicht nach "auch nicht unbedingt so schlimm". Wenn sich herausstelle, dass aus Naturschutz- oder sonstigen Gründen nicht gebaut werden könne, dann werde auch nicht gebaut. Bohn: "Der Investor, der in Vorleistung tritt, hat das Risiko."
Auf die Frage, was sie vom Verfahren und dem Tempo der Energiewende halte, sagte sie: "Es laufen derzeit Dinge parallel, die wir früher nacheinander behandelt haben. Und dass nun so viel Druck ausgeübt wird, hat damit zu tun, dass die Betreiber noch eine möglichst hohe Einspeisevergütung haben wollen."
Der Einwohnerantrag werde jedenfalls nun geprüft und über ihn in der nächsten Sitzung des VG-Rats am 14. März entschieden. Bohn sagt: "Was wir für ein gesetzeskonformes Verfahren machen müssen, machen wir. Da spielen die Kosten keine Rolle." Es sei aber in der Regel schon so, dass ein Antragsteller im Rahmen der Baugenehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung - also auch ein Naturschutzgutachten - vorlegen müsse.Meinung

Mächtig Fahrt aufgenommen
Der Einwohnerantrag der Windkraftgegner und besorgter Bürger gleicht dem Versuch, mit einem kleinen Bremskeil eine mächtige Dampflok anzuhalten, die bereits Fahrt aufgenommen hat und sich wie damals im Wilden Westen den Weg durch noch unberührte Natur bahnt. Es wird nicht gelingen. Zu viele bauen fleißig neue Gleise, zu viele schaufeln in hohem Tempo Kohlen in die Brennkammer: die Betreiberfirmen, die Millionen machen und es besonders eilig haben, um eine noch möglichst hohe Einspeisevergütung zu bekommen; die Gemeinden, die davon überzeugt sind, so endlich auch mal ein Stück voranzukommen; und die vielen Gutachter, Planer, Landbesitzer steigen natürlich auch gerne zu. Nur diejenigen, durch deren Heimat die Lok brettert, sind nicht gefragt worden. m.huebner@volksfreund.deExtra

Paragraf 17 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz regelt den Einwohnerantrag. Demnach können Bürger und Einwohner ab 16 Jahren beantragen, dass der Gemeinderat über Angelegenheiten, für die er zuständig ist, entscheidet. Dem Antrag braucht nicht entsprochen zu werden, wenn dieselbe Angelegenheit innerhalb der Legislaturperiode bereits Gegenstand eines Einwohnerantrags war. Der Antrag muss begründet sein, schriftlich bei der Verwaltung eingereicht werden und bis zu drei Personen als Verantwortliche benennen. Je größer die Kommune, desto mehr Bürger und Einwohner müssen unterschreiben: in Gemeinden bis zu 3000 Einwohnern mindestens 120, bis 10 000 Einwohner 300, bis 50 000 Einwohnern 1000 und bei mehr als 50 000 Einwohnern 2000. Über die Zulässigkeit des Antrags entscheidet der Gemeinderat innerhalb von drei Monaten. Weitergehend als der Einwohnerantrag ist der Bürgerentscheid. Bei positivem Verlauf kommt er einem Ratsbeschluss gleich. mhExtra

Die Ortsgemeinden des Hillesheimer Landes, die sich für Windkraft ausgesprochen haben, sagen nach anfänglicher Ablehnung nun doch noch Ja zu einem Solidarpakt. Laut Bürgermeisterin Heike Bohn wollen alle künftigen Windkraft-Gemeinden 15 Prozent ihrer Einnahmen an die VG abführen, damit alle Dörfer des Hillesheimer Landes profitieren. Bereits weit fortgeschritten ist die Windkraftplanung in Kerpen, Berndorf, Üxheim und Wiesbaum. mh

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