Bewährungsstrafe für 21-Jährige wegen Beihilfe zum Drogenhandel

Trier · Das Landgericht Trier hat eine 21-jährige Frau aus Esslingen wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Frau zwei Männern, die bereits rechtskräftig wegen Drogenhandels und der Einfuhr von Betäubungsmitteln verurteilt worden sind, in einem Fall Beihilfe geleistet hat. Konkret soll die Verurteilte 100 Gramm Kokain, ein Fünftel der Menge, die die beiden Männer aus den Niederlanden eingeführt haben, in deren Auftrag aus einem Versteck entnommen und an einen Kunden, der bislang nicht identifiziert wurde, verkauft haben. Die Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgelegt. Sie ist bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Die 21-Jährige befindet sich laut Landgericht auf freiem Fuß. red

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