Eifeler Verleger auf Schadenersatz verklagt

Hillesheim/Stuttgart · Eine Klage gegen den KBV-Verlag Hillesheim wird am heutigen Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt. Ein nicht mehr praktizierender Rechtsanwalt aus Esslingen bei Stuttgart fordert Schadenersatz, weil in einem Roman des Autors Klaus Wanninger ein Jurist ähnlichen Namens vorkommt.

(sn) Mit Verwunderung reagiert Ralf Kramp, Chef des KBV-Verlags in Hillesheim, auf eine Schadenersatzklage eines nicht mehr praktizierenden Rechtsanwalts aus Esslingen. Der Mann behauptet, in dem Roman "Schwaben-Sumpf" aus dem Jahr 2006 des Autors Klaus Wanninger würden seine Persönlichkeitsrechte verletzt, weil darin ein Jurist ähnlichen Namens vorkomme. Autor und Verlag sehen dazu jedoch nicht den geringsten Anlass.

Ein Blick ins Buch beweist: Ein Rechtsanwalt ähnlichen Namens wird genau einmal erwähnt, danach nur noch in abgekürzter Schreibweise. Es gibt weder eine Zuordnung zu einer bestimmten Person oder Stadt. In der einzigen Szene ist die Person eine nachrangige Nebenfigur, die lediglich ihre Arbeit macht, nämlich eine Mandantin zu beraten.

Der Kläger fühlt sich "verunglimpft" und verlangt für seinen "Kurzauftritt" im Roman 30 000 Euro. "Sollte er damit Erfolg haben, wäre die künftige Arbeit nicht nur unserer Autoren, sondern Tausender Schriftsteller geradezu unmöglich", sagt Verleger Ralf Kramp und fügt zu: "Dann habe ich jeglichen Glauben verloren."

Der Autor Klaus Wanninger, im nichtliterarischen Leben Religionslehrer, weist den Vorwurf aufs Schärfste zurück. Die Namensähnlichkeit sei Zufall: "Ich kann als Schriftsteller nicht sämtliche Listen in Baden-Württemberg und Deutschland praktizierender Anwälte überprüfen, um Namensähnlichkeit oder -gleichheit zu vermeiden. Hinzu kommt, dass mein Roman 2006 geschrieben und veröffentlicht wurde, der Kläger nach eigenem Bekunden aber nur bis Dezember 2000 als Rechtsanwalt tätig war."

Im Raum Stuttgart-Esslingen, darauf weist der Kläger selbst hin, wird außerdem in keiner Telefonliste eine Person mit der im Buch verwendeten Schreibweise des Namens aufgeführt.

Dazu Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der den KBV-Verlag vertritt: "Vielleicht erleben wir hier die Vorboten künftiger juristischer Auseinandersetzungen: Erst werden, wie vom Bundesverfassungsgericht im Fall von Maxim Billers ,Esra' Romane verboten - und jetzt will man daraus gleich Kapital schlagen. Wir erwarten vom Landgericht Stuttgart ein klares Signal für die Kunstfreiheit." Auch wenn der Fall klar zu sein scheint, so ganz wohl fühlt sich Ralf Kramp vor der Verhandlung nicht, schließlich sei man auf hoher See und vor Gericht "in Gottes Hand".

Jedoch: "Ich bin jemand, der sich jeden Vorwurf von allen Seiten betrachtet. In diesem Fall kam ich aber an keinen Punkt, wo ich einen Fehler von unserer Seite erkennen konnte."

Meinung

In den Sumpf

Von Stefanie Glandien

Der Titel des Kriminalromans "Schwaben-Sumpf" bekommt vielleicht bald eine völlig neue Bedeutung. Absurd erscheint die Forderung des Rechtsanwalts, der vom KBV-Verlag 30 000 Euro Schadenersatz fordert, weil in einem Roman aus dem Jahr 2006 (!) ein Jurist ähnlichen Namens vorkommt. Wohlgemerkt: Dem Kläger geht es nur ums Geld und nicht darum, dass sein Name nicht mehr genannt werden soll.

Sollte das Landgericht Stuttgart ihm recht geben, wird es sicher etliche Nachahmer geben, was das Ende der Belletristik bedeuten würde. Welchen Namen könnte man dann noch verwenden? Von "Hans Schmitz" und "Anna Müller" wäre abzuraten. Welcher Autor könnte dann noch sicheren Schritts durch den Morast der Namensvielfalt und der nachfolgenden Rechtsstreitereien schreiten?

 Ratlos: Verleger Ralf Kramp kann sich nicht vorstellen, einen Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte begangen zu haben. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Ratlos: Verleger Ralf Kramp kann sich nicht vorstellen, einen Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte begangen zu haben. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Am Donnerstag gibt es Klarheit. Dann wird sich zeigen, ob die Klage still dorthin versickert, wo sie hergekommen ist, oder ob ein Urteil gesprochen wird, das noch mehr Sumpfbewohner aus dem Dickicht locken wird, um fragwürdige Ansprüche geltend zu machen. s.glandien@volksfreund.de

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