Fahnenflüchtiger erscheint nicht vor Gericht

Daun. (mh) Zum zweiten Mal nicht vor dem Dauner Amtsgericht erschienen ist gestern ein 21-jähriger Wehrpflichtiger, der sich wegen Fahnenflucht verantworten muss. Bereits bei seiner ersten Vorladung Ende Juni war er nicht gekommen.

Dem jungen Mann aus dem Ruhrgebiet, der bei den Gerolsteiner Fernmeldern seinen Wehrdienst ableistet, wird vorgeworfen, in drei Fällen für insgesamt 29 Tage nicht zum Dienst erschienen zu sein. Zur gestrigen Verhandlung sollte ihn die Polizei bringen, er war aber nicht auffindbar. Daher hat die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den jungen Mann ausgeschrieben. Wird er gefasst, kommt er bis zur nächsten Verhandlung in Untersuchungshaft. Ihm drohen eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Gefängnis sowie militärrechtliche Sanktionen: auch die unehrenhaften Entlassung aus der Bundeswehr.

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