Missbrauchsfall wird vor Landgericht neu aufgerollt

Alles von vorne: Gegen seine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer schutzbefohlenen Minderjährigen sowie die Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung und 3000 Euro Geldstrafe hat ein 54-Jähriger aus Gerolstein nun Berufung eingelegt. Damit wird das Verfahren vor dem Landgericht Trier neu aufgerollt.

Daun/Gerolstein. (mh) Für das Amtsgericht in Daun war die Sache klar: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 54-jährige Familienvater vor fünf Jahren die damals 15-jährige Tochter einer befreundeten Familie in mehreren Fällen an Brüsten, Po und Intimbereich berührt habe. Daher verurteilte es ihn nach vier Prozesstagen und etlichen Zeugenbefragungen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe über 3000 Euro, die einem Verein für Frauen in Not zukommen sollte (der TV berichtete).

Gegen das Urteil legte der Mann nun Berufung ein. Somit wird der Fall vor der übergeordneten Instanz, dem Landgericht Trier, neu aufgerollt. Ob das Verfahren noch in diesem Jahr aufgenommen wird, ist fraglich. Das Amtsgericht hat nun sechs Wochen Zeit, sein Urteil zu begründen und es dem Landgericht zu überstellen.

Ob das Verfahren von A bis Z oder nur in bestimmten Punkten neu aufgerollt wird, hängt auch von der Begründung der Berufungsentscheidung ab. Bislang hat der Verurteilte gegen den Spruch des Amtsgerichts Daun ohne Angaben von Gründen Rechtsmittel eingelegt.

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