Müllskandal: Einmal Haftstrafe und Geldbuße, einmal Einstellung

Daun · Späte Einsicht: Den Strafbefehl über ein Jahr Haft auf Bewährung und 15 000 Euro Geldbuße hat der Ex-Disponent der Lavagrube in Dockweiler, in der illegal Müll entsorgt worden war, angenommen. Das Verfahren gegen einen zweiten Mitarbeiter, der ebenfalls angeklagt war, wurde eingestellt.

Daun. Nach gut anderthalb Stunden im Gerichtssaal in Daun sah alles danach aus, als ob das juristische Nachspiel um illegale Müllablagerungen in der Grommes-Lavagrube in Dockweiler 2006 sich noch hinziehen würde. Richter Hans Schrot wollte die Sitzung vertagen, vom Landgericht Akten kommen lassen.
Er wollte die Buchhaltung der Firma Grommes durchforsten und weitere Angestellte, Fahrer und Firmenchefin Annemarie Grommes als Zeugen vorladen. Denn die Befragung der beiden Zeugen, die wegen des Müllskandals bereits zu Haftstrafen verurteilten Kölner Müllunternehmer, hatte das Gericht nicht entscheidend weitergebracht. Im aktuellen Prozess waren zwei Mitarbeiter der Lavagrube wegen Beihilfe zu illegaler Müllentsorgung, Untreue und Bestechlichkeit angeklagt. Doch dann die Wende. Auf Vorschlag der Verteidigung kam es nach einem Gespräch zwischen Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidigung zu einer einvernehmlichen Lösung: Der heute 48-jährige ehemalige Disponent nahm nun doch den gegen ihn verhängten Strafbefehl über ein Jahr Haft auf Bewährung sowie die Zahlung von 15 000 Euro Geldbuße an eine gemeinnützige Organisation an.
Damit gesteht er die Tat ein. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll er für seine Dienste, durch die die illegale Müllentsorgung in der Grube erst möglich wurde, mindestens 15 000 Euro vom Kölner Müllunternehmer eingestrichen haben. Der sagte bei seiner Anhörung: "Ja, es gab Sonderzahlungen, damit wir bevorzugt behandelt werden und unser Material zügig abgeholt wird. Es ist nicht unüblich in der Branche, dass man ein wenig nachhilft."
Der beschuldigte Disponent zog es vor, nichts zu sagen. Ganz anders der andere Beschuldigte. Er legte dar, dass er, anders als ihm vorgeworfen, keine Lieferscheine unterschlagen und dafür in großem Stil die Hand aufgehalten habe - laut Staatsanwaltschaft mindestens 7500 Euro. Auch vom Müllunternehmer aus Köln wurde er entlastet. Der sagte: "Mit dem Beschuldigten habe ich bei diesem Müllgeschäft nicht zu tun gehabt."
Richter Schrot begründete die Entscheidung, das Verfahren gegen den 49-jährigen Angeklagten einzustellen, damit, dass der "Ermittlungsaufwand in keiner Relation mit dem zu erwartenden Ergebnis und dem zu erwartenden Strafmaß steht". mh

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