Vatertag mit teuren Folgen

Großes Aufatmen beim 25-jährigen Angeklagten nach der Verhandlung vorm Dauner Amtsgericht. Entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft bekommt der Kraftfahrer nach einer Trunkenheitsfahrt an Vatertag seinen LKW-Führerschein zurück. Das Gericht meint, dass eine 7200 Euro hohe Geldstrafe noch zu vertreten sei.

Gerolstein/Prüm. (vog) Vatertag und 1. Mai fielen in diesem Jahr zusammen. Den folgenden Freitag hatte der Angeklagte als Brückentag frei. Beste Voraussetzung für eine zünftige Fete in einem Ort zwischen Gerolstein und Prüm. Weil der 24-Jährige gegen zwei Uhr in der Nacht kein Geld mehr hatte, fuhr er zum Bankautomaten nach Gerolstein. Die Polizei stellte ihn: 1,44 Promille Blutalkohol. Fazit: Alle Führerscheine weg, auch die LKW-Fahrerlaubnis. Erst wenige Wochen zuvor hatte der Kraftfahrer einen Job bei einer luxemburgischen Spedition aufgenommen, weil das elterliche Fuhrunternehmen Insolvenz angemeldet hatte. Verteidiger Christian Peters aus Prüm führte alle möglichen Fakten zu Gunsten des Angeklagten an: "Er ist noch von Fahrtüchtigkeit ausgegangen, weil er den Alkohol über den ganzen Tag verteilt konsumiert und auch gegessen hatte." Würde er die LKW-Fahrerlaubnis zurückerhalten, könne er unverzüglich wieder beim luxemburgischen Spediteur anfangen. Die Arbeitslosigkeit wäre zu Ende. Richter Hans Schrot verliest den Registerauszug des jungen Angeklagten: zwei eingestellte Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und Urkundenfälschung sowie noch eine laufende Bewährungsstrafe wegen fünffachem Drogenkonsum und 41-fachem Drogenerwerb.

Vier Monate Freiheitsstrafe gefordert



Die Bewährungszeit des Angeklagten lief am 16. Juli aus, galt aber Anfang Mai noch. Staatsanwalt Volker Blindert forderte: "Die Bewährung lief wegen Suchtmittel. Alkohol ist auch ein Suchtmittel, deshalb sind vier Monate Freiheitsstrafe tat- und schuldangemessen." Verteidiger Peters plädiert darauf, dass Drogen und Alkohol als Suchtmittel nicht gleichzusetzen sind. Er fordert eine Geldstrafe ("gerne auch deutlich über dem üblichen Satz"), weil der 25-Jährige sich beim LKW-Fahren nichts habe zu Schulden kommen lassen. Richter Schrot hebt verbal den mahnenden Zeigefinger: "Bei mehr als 1,5 Promille Blutalkohol geht die Rechtssprechung davon aus, dass ein Fahrer zum Führen von Fahrzeugen völlig ungeeignet ist. Den Alkoholkonsum wertet das Gericht bei dieser Tatproblematik als eine andere Zielrichtung als bei den Drogen. Eine Geldstrafe ist noch zu vertreten." Den PKW-Führerschein kann der Angeklagte frühestens in einem halben Jahr neu beantragen.

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