Gesundheit: Zoll warnt vor Pillen aus dem Internet

Trier · Sie sollen schlank oder potent machen, doch am Ende machen sie krank: gefälschte Pillen. Der Zoll findet in ausländischen Postsendungen immer öfter massenweise Tabletten, Schlankheitsmittel und Pulver, die nicht selten gefährliche Substanzen enthalten.

(wie) Im Zollamt Trier-Ehrang stapeln sich die Kisten mit Tüten voller Tablettenpackungen, mit blauen, weißen und orangen Pillen, mit Dosen, in denen angeblich 500 Schmerztabletten sind und mit angeblichen Muskelaufbau-Präparaten. „Es gibt nichts, was es nicht gibt“, sagt Amtsvorsteherin Beate Schieben und hält eine durchsichtige Tüte mit gut 100 weißen Pillen hoch. Kein Beipackzettel, kein Name, keine Wirkstoffe. So hat Zollamtsfrau Sabine Flerchinger die Tabletten aus einer Postsendung aus Asien gefischt. Kein Einzelfall.

80 solcher Päckchen und wattierten Umschläge wurden in diesem Jahr bereits vom Zoll in Trier beschlagnahmt. Immer mehr Menschen bestellten Pillen im Internet, nicht etwa bei Versandapotheken, sondern bei teils dubiosen Anbietern in den USA oder Asien, sagt Zollsprecherin Silke Zabel. „Die schauen nur auf den Preis, nicht darauf, was in den Präparaten drin ist.“ Und das kann gefährlich werden. Zum Beispiel bei angeblich „rein pflanzlichen“ Schlankheitspillen, die immer wieder vom Zoll beschlagnahmt werden. Diese Präparate können aber, laut Kerstin Stiefel, Sprecherin des Landesuntersuchungsamtes in Koblenz, gefährliche, verschreibungspflichtige Substanzen enthalten, die eine ärztliche Überwachung zwingend erforderlich machen. Bestimmte Wirkstoffe in den Schlankheitspillen können den Blutdruck stark erhöhen und zu akuten Herzerkrankungen führen.

Neben den Schlankheitspillen gehören noch immer angebliche Potenzmittel zu den am meisten im Internet bestellten Pillen. Sie sind um bis zu 40 Prozent billiger als das Original-Viagra in einer deutschen Apotheke. Die bunten Pillen werden in verschiedenen Geschmacksrichtungen angeboten. „Sie erinnern zuweilen eher an harmlose Kaubonbons als an hochpotente verschreibungspflichtige Arzneimittel“, sagt Stiefel.

Dennoch: Als nicht zugelassene Arzneimittel dürfen die zumeist aus Asien stammenden Pillen in Deutschland nicht verkauft werden. Und wer sie kauft, macht sich strafbar, neben Bußgeldern drohen Haftstrafen bis zu drei Jahren. Denn es ist verboten, sich Arzneimittel im Internet bei Händlern zu bestellen und per Post schicken zu lassen. Nur wenn ein Arzt das Mittel verschrieben hat und man es über eine (Internet)-Apotheke bestellt, macht man sich nicht strafbar.

Mehr zum Thema lesen Sie in der Wochenendausgabe des Trierischen Volksfreunds.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort