Umwelt VG Wittlich-Land hat gute Chancen auf Schadensersatz

Trier · (Mos) Die ersten Aussagen von Miriam Kaucher, Richterin am Landgericht Trier, deuten darauf hin, dass die Verbandsgemeinde (VG) Wittlich Land gute Chancen hat, vom Bund Schäden ersetzt zu bekommen, für die die Gemeinde die US-Streitkräfte in Spangdahlem verantwortlich macht.

Die VG klagt auf Schadensersatz, weil sie mit krebserregenden Stoffen belasteten Klärschlamm nicht mehr landwirtschaftlich nutzen kann, sondern teuer verbrennen lassen muss. Sie sehe einen Ersatzanspruch, sagte die Richterin am Mittwoch. Weitere Erkenntnisse darüber, ob und wie die Stoffe von der Airbase in die Kanalisation gelangen, soll ab Ende März ein Sachverständigengutachten bringen. Wann ein Urteil fällt, ist offen.

Bis 2017 hatte die Bima, die die US-Streitkräfte vertritt, anstandslos gezahlt – insgesamt 460 000 Euro. Rund 85 000 Euro sind derzeit noch offen. Mehr könnte kommen. Doch nun stellt sich sich die Bima schützend vor den Nato-Partner USA und weigert sich, weiteren Schadenersatz zu zahlen.

Ein Vorgehen, dass die Bundesbehörde auf TV-Anfrage vorab damit erklärte, dass „eine Verantwortlichkeit der US-Streitkräfte bisher nicht hinreichend geklärt ist“. Wie so manch anderes Argument der Bundesanstalt scheint die Richterin das nicht nachvollziehen zu können. Es sei „als unmittelbaren Schaden anzusehen“, dass die VG den Klärschlamm nun teuer verbrennen lassen muss, sagt Richterin Kaucher. Die Haftung sei gegeben.

Aber warum stellt sich die Bundesrepublik überhaupt zum Nachteil ihrer eigenen Bürger vor die US-Streitkräfte? Auf diese Frage entgegnet Alois Börder, Hauptstellenleiter für Verwaltungsaufgaben bei der Bima nach der Verhandlung: „Wir sind die Interessenvertretung der Streitkräfte und es geht um Haushaltsmittel“. Aber 75 Prozent der Kosten kann Deutschland sich doch gemäß Nato-Truppenstatut von den USA zurückholen? „Ja, aber 25 Prozent müssen wir selbst zahlen“, sagt Börder.

Aktuell geht es „nur“ um einige Zigtausend Euro. Sollten weitere Klagen folgen, bei denen es um großflächige Boden-, Grund- oder Trinkwasserverunreinigungen geht, könnten die Kosten allerdings schnell in die Millionen gehen. Auch deshalb wird die Bundesanstalt wohl so schnell nicht aufgeben.

„Wir denken, wir sind auf einem guten Weg“, sagt Annegret Heinz, Werkleiterin der Verbandsgemeinde. Auch Agnes Tillmann-Steinbuß vom Umweltverband BUND freut sich über die ersten Aussagen der Richterin. Es deute sich an, dass hier eine Grundsatzentscheidung getroffen werde für ähnliche Schadensfälle.

Die VG kündigte am Mittwoch an, künftig überhaupt keinen PFT-haltigen Klärschlamm mehr auf Äcker auszubringen zu lassen. Auch dann nicht, wenn die Grenzwerte unterschritten werden. Die Stoffe sind dafür bekannt, dass sie biologisch nicht abbaubar sind und sich in der Umwelt anreichern. „Wir wollen das nicht mehr“, sagt Werkleiterin Annegret Heinz. Da das Thema mehr und mehr von den Medien beleuchtet werde, wisse sie auch nicht, ob sich überhaupt noch ein Landwirt fände, der den Klärschlamm ausbringt. Auch über diese Entscheidung freut sich der BUND.

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