Greimerath: Diskussion um Ausfahrt zur Landesstraße

Es verstößt gegen das Grundrecht auf Gleichheit, wenn eine Firma eine Greimerather Ortsausfahrt zur Landesstraße 52 nutzen darf, die für alle anderen gesperrt ist, weil sie so gefählich ist. Dies meint ein Polizist, der in Greimerath wohnt. Dem ist nicht so, meint die Verwaltung der Verbandsgemeinde. Sie verweist darauf, dass sie eine endgültige Lösung anstrebt: Anstelle der Ausfahrt soll ein Kreisel gebaut werden, den dann eventuell auch die Anwohner nutzen können.

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