Erstattung ließ auf sich warten Neue Hoffnung für Grenzgänger – Steuererklärungen werden wieder bearbeitet

Trier/Luxemburg · Das Warten vieler Grenzpendlerinnen und Grenzpendler hat ein Ende: Das Finanzamt Trier bearbeitet die wegen des Abzugs von Beiträgen zur Pflegeversicherung zurückgestellten Steuererklärungen und Einsprüche wieder. Nun dürfen sich viele auf zusätzliches Geld freuen. Die Hintergründe.

Geld zurück: Für viele Grenzpendlerinnen und Grenzgänger gibt es Geld zurück. Das Finanzamt Trier bearbeitet zurückgestellte Steuererklärungen wegen des Abzugs von Sozialversicherungsbeiträgen wieder.

Geld zurück: Für viele Grenzpendlerinnen und Grenzgänger gibt es Geld zurück. Das Finanzamt Trier bearbeitet zurückgestellte Steuererklärungen wegen des Abzugs von Sozialversicherungsbeiträgen wieder.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

An und für sich sind die Fakten klar: Nach einem abschließenden Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München im Frühjahr 2022 sind Beiträge zu einer Kranken- und Pflegeversicherung auch bei steuerfreien Gehältern und Renten aus einem EU-Ausland als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Das gilt vor allem für diejenigen Grenzpendlerinnen und Grenzpendler in Luxemburg, die keine steuerlichen Entlastungen haben.