Gusterath: Nachgebender Untergrund bringt Feuerwehrhaus ins Rutschen

Der Verbandsgemeinderat Ruwer tritt am Mittwoch in Waldrach zu einer Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem das Feuerwehrhaus in Gusterath. Weil der dort Untergrund nachgibt, droht ein erheblicher Schaden an der Bausubstanz.

Der Rat wird nachträglich über den Auftrag an ein Ingenieurbüro abstimmen müssen, den die Verwaltung in einer Eilentscheidung vergeben hatte. Die beauftragten Experten sollen die Situation im Untergrund des Gebäudes erkunden, der offenbar unter dem Gewicht des Hauses nachgibt. Der eingeschossige Bau aus den 70er-Jahren grenzt mit einer Ecke an die Turnhalle der benachbarten Grundschule. Beide Gebäude stehen auf einem in den 60er-Jahren aufgeschütteten Hang. Die Turnhalle ist der ältere Teil des Ensembles. Sie entstand vor etwa 40 Jahren durch den Umbau eines ehemaligen Landmaschinenschuppens. In den vergangenen Jahren hatten sich in beiden Gebäuden zunächst leichte Risse gebildet. Innerhalb der vergangenen zwölf Monaten bildete sich an der Nahtstelle zwischen den beiden Häusern ein richtiger Spalt, der sich nach oben hin weiter öffnet.An dem Spalt ist auch zu erkennen, dass sich das Feuerwehrhaus bereits in leichter Schräglage befindet - es neigt sich dem etwas unterhalb gelegenen Tennisplatz zu.Inzwischen liegt dazu auch das Vorgutachten eines Statikers und eines Bodengutachters vor. Die beiden Experten kommen darin zu dem Schluss, dass die Schäden durch eine Verschiebung des Hanges hervorgerufen wurden. Der Hang, so heißt es, sei bei der Aufschüttung in den 60er-Jahren nicht verdichtet worden. Er habe sich nur durch sein Eigengewicht setzen können. Eine Baugrunduntersuchung habe vor dem späteren Bau des Feuerwehrhauses dann nicht mehr stattgefunden. Diese Fehler der Altvorderen könnten der Verbandsgemeinde (VG) Ruwer nun teuer zu stehen kommen. Über 2000 Euro werden nun zunächst für eine gründliche Bodenuntersuchung mit Bohrungen und Analysen des Erdreichs fällig. Sollte sich dabei herausstellen, dass sich der Bau weiter auf Talfahrt befindet, wäre eine kostspielige Sanierungs- und Stützmaßnahme unumgänglich.

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