Gute Nachricht: Geld zurück vom Wasserversorger

Trier · Tausende Hausbesitzer in der Region können sich freuen: Wer in den vergangenen Jahren einen neuen Wasser-Anschluss bekam oder wer daran eine Reparatur hatte, der bekommt möglicherweise Geld zurück – bis zu 300 Euro. Aber längst nicht überall läuft die Rückerstattung so problemlos wie für Kunden der Trierer Stadtwerke.

(sey) Endlich einmal müssen Verbraucher nicht tiefer ins Portemonnaie greifen: Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH; Az. V.R. 61/03) können jetzt bundesweit Tausende Hausbesitzer darauf hoffen, dass ihnen ihr regionaler Wasserversorger zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet. Der Grund: Ein neuer (oder reparierter) Wasser-Anschluss ist laut BFH steuerrechtlich wie eine Wasser-Lieferung zu behandeln. Heißt im Klartext: Statt 16 beziehungsweise 19 Prozent Mehrwertsteuer darf der Versorger nur den ermäßigten MWST-Satz von sieben Prozent ansetzen.

Das Gute daran: Von diesem Urteil profitieren nicht nur alle künftigen Häuslebauer, sondern auch viele „Alt-Kunden“. Letztlich entscheidet darüber aber der jeweilige Wasserversorger. Und dass es da durchaus große Unterschiede gibt, zeigt schon ein nicht repräsentativer Rundruf unserer Zeitung in der Region Trier. Vier von mehreren Dutzend Werken hat der TV angefragt – und jeder Wasserversorger handhabt es anders.

Am einfachsten haben es Kunden der Trierer Stadtwerke (SWT). „Wir erstatten unaufgefordert den Differenzbetrag“, sagt Vorstand Olaf Hornfeck. In Zahlen ausgedrückt: 1200 SWT-Kunden bekämen bis spätestens Jahresende durchschnittlich 300 Euro überwiesen. Von der Regelung profitiere jeder, der ab dem Jahr 2000 einen neuen Wasser-Anschluss bekommen habe, sagt Hornfeck.

Unbürokratisch, aber etwas weniger großzügig läuft es bei den Wittlicher Stadtwerken. Erst wem ab 2005 Anschlusskosten berechnet wurden, bekommt den Steuer-Differenzbetrag erstattet. Ebenfalls automatisch und so rasch wie möglich, heißt es. Etwa 300 Kunden bekämen zwischen 30 und 150 Euro.

Von einer derart unbürokratischen Regelung können Kunden der inzwischen zusammengeschlossenen Wasserwerke im Kreis Trier-Saarburg nur träumen. Mit einer Rückerstattung (ab 2005) kann nur rechnen, wer dies bis Ende Dezember schriftlich beantragt und die Original-Rechnung einreicht.

Während andernorts in der Region das Prozedere längst geklärt ist, müssen sich Kunden der Bitburger Stadtwerke noch etwas gedulden: Derzeit werde auf höherer Ebene über eine landeseinheitliche Regelung beraten, sagt ein Sprecher.

Wer wissen will, wie die übrigen regionalen Wasserversorger mit dem BFH-Urteil umgehen, sollte bei den jeweiligen Werken nachfragen. Es könnte sich finanziell lohnen.

EXTRA

Urteil des Bundesfinanzhofs:
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2008.11.19/5R6103.html

Entscheidung des Europäische Gerichtshofs:
http://lexetius.com/2008,520

Telefonnummern der regionalen Wasserversorger:

Stadtwerke Trier 0651/7170
Stadtwerke Wittlich 06571/170
Stadtwerke Bitburg 06561/95080
Wasserversorgung Saar-Obermosel (Kreis Trier-Saarburg) 0651/7150
VG-Werke Wittlich-Land 06571/1070
VG-Werke Manderscheid 06572/92150
VG-Werke Bernkastel-Kues 06531/540
VG-Werke Neumagen-Dhron 06507/925510
VG-Werke Traben-Trarbach 06541/7080
VG-Werke Bitburg-Land 06561/660
VG-Werke Irrel 06525/790
VG-Werke Speicher 06562/640
VG-Werke Kyllburg 06563/590
VG-Werke Prüm 06551/9430
VG-Werke Arzfeld 06550/9740
VG-Werke Obere Kyll 06597/160
VG-Werke Hermeskeil 06503/8090
Gemeindewerke Morbach 06533/710
VG-Werke Kröv-Bausendorf 06541/7060
VG-Werke Thalfang 06504/91400
VG-Werke Daun 06592/9390
VG-Werke Gerolstein 06591/130
VG-Werke Neuerburg 06564/690

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