Prozess Haben Senioren um ihr Erspartes gebracht: Falsche Polizisten in Trier verurteilt

Trier · Das Trierer Landgericht hat am Mittwochnachmittag drei falsche Polizisten zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Haupttäter muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis, zwei weitere Angeklagte kamen mit Bewährungsstrafen davon. Doch die Drahtzieher schreckt das nicht ab.

Prozess: Haben Senioren um ihr Erspartes gebracht: Falsche Polizisten in Trier verurteilt
Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Im Prozess um die Abzocke von Senioren durch falsche Polizisten hat das Trierer Landgericht den Haupttäter wegen bandenmäßigen Betrugs zu einer viereinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Zwei Mitangeklagte kamen mit deutlich geringeren Strafen davon. Die vierköpfige Kammer unter der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz sah es als erwiesen an, dass die 23, 27 und 31 Jahre alten Männer den in der Türkei vermuteten Drahtziehern dabei geholfen haben, vor allem ältere Menschen um Erspartes und Wertsachen zu bringen.

Den Opfern wurde beispielsweise telefonisch suggeriert, dass ihre Wohnung Ziel eines Einbrechers sei und deshalb die Wertsachen in „Sicherheit“ gebracht werden müssten. In einem anderen Fall wurde dem Opfer vorgegaukelt, dass die Polizei einen angeblich betrügerischen Bankmitarbeiter überführen wolle. Dabei sei die Unterstützung des Angerufenen gefragt.

Mindestens ein halbes Dutzend Mal hat der Hauptangeklagte dabei als Abholer fungiert oder einen Kumpel damit beauftragt, bis Zivilfahnder der Polizei den Kriminellen das Handwerk legten. Da waren einige Opfer, darunter Betroffene in Trier, Klüsserath oder Schweich, schon um mehrere Zehntausend Euro gebracht. „Ein besonders schäbiges Verhalten“ schrieb die Vorsitzende Richterin dem 27-jährigen Haupttäter in ihrer Urteilsbegründung ins Stammbuch.

Der mehrfach vorbestrafte Kenianer hatte nach eigenen Angaben einen der Drahtzieher des aus der Türkei gesteuerten Telefonschwindels im Gefängnis kennengelernt. Er selbst sollte als Abholer das Geld von den Senioren in Empfang nehmen, an die Hinterleute überweisen und dafür zehn Prozent des Geldes behalten dürfen. Dabei hätten die Drahtzieher stets genau überprüft, ob die Abholer kein Geld oder keine Wertsachen für sich abzwackten, so die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz.

Die beiden mitangeklagten Männer kamen mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer viermonatigen Gefängnisstrafe relativ glimpflich davon. Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht hatte für alle drei Angeklagten Strafen gefordert, die einige Monate über den vom Gericht verhängten Strafen lagen. Albrecht sagte auf Anfrage unserer Zeitung, dass der Haupttäter nach Verbüßung seiner Gefängnisstrafe nach Kenia abgeschoben werde.

Auch der Verteidiger des Hauptangeklagten, Rechtsanwalt Pierre Wolff, zeigte sich nach Verhandlungsende zufrieden mit dem Urteil. Bei seinem Mandanten sei „der Groschen gefallen“, als die Opfer im Prozess als Zeugen ausgesagt und ihr Leid geschildert hätten.

Die Ermittlungen gegen die Drahtzieher laufen indes weiter. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin wird ein namentlich bekannter Verdächtiger mit internationalem Haftbefehl gesucht.

Doch auch die Abzock-Masche geht weiter. In diesem Jahr registrierten die Fahnder in Rheinland-Pfalz schon mehr Fälle (28) als im gesamten Vorjahr (27), bei denen die Anrufer mit der Falsche-Polizisten-Methode Erfolg hatten. Besonders oft betroffen war die Gruppe der 71- bis 80-Jährigen. Der Schaden liegt in diesem Jahr rheinland-pfalz-weit bereits bei 600 000 Euro.

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