Kriminalität Haftstrafen nach Beutezug durch Krankenhäuser

Trier · Wegen schweren Bandendiebstahls hat das Landgericht Trier zwei Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt. Tatorte waren Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz, wo es die Männer auf teure Endoskope abgesehen hatten.

 Auf endoskopische Geräte hatten es die verurteilten Männer bei ihren Beutezügen durch Kliniken im Land abgesehen.

Auf endoskopische Geräte hatten es die verurteilten Männer bei ihren Beutezügen durch Kliniken im Land abgesehen.

Foto: picture alliance / Jens Büttner//Jens Büttner

Mit bewegungsloser Miene nehmen der Angeklagte G. (42) und sein Komplize C. (30) das Urteil der Dritten Großen Strafkammer entgegen. Sechs Jahre Haft für G. und fünf Jahre für C. für vier Fälle des schweren Bandendiebstahls, wobei es zweimal beim ebenfalls strafbaren Versuch blieb. In neun weiteren Fällen werden die Angeklagten freigesprochen, da hier nach Auffassung der Kammer kein Tatnachweis möglich ist.

Der Fall hatte wegen seiner ungewöhnlichen Tatorte und Tatobjekte für öffentliches Aufsehen gesorgt. Heimgesucht wurden Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz, aus denen die Täter teure Endoskope mitgehen ließen. Anschließend wurde das Diebesgut per Post an die Auftraggeber in Kolumbien verschickt. Den betroffenen Kliniken entstanden jeweils Schäden im hohen sechsstelligen Bereich.

Sichtlich bedrückt hören die zwei kolumbianischen Staatsangehörigen dann die mündliche Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters Armin Hardt. Die beiden waren offenbar auf „leichtere Kost“ vorbereitet, denn ihre Verteidigerinnen Sandra Jung und Karin Adrian hatten in ihren Plädoyers jeweils Freispruch oder alternativ kleine Bewährungsstrafen beantragt. Konkrete Tatnachweise, so die Anwältinnen, seien nicht erbracht worden, und in zwei Fällen liege ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch vor. Staatsanwalt Benjamin Gehlen hatte acht und sechs Jahre Haft beantragt.Die Kammer hingegen sieht es nach neun Verhandlungstagen mit einer Vielzahl von Zeugen als erwiesen an, dass die Angeklagten als Mitglieder einer kolumbianischen Täterbande auf Einbruchstour in deutschen Kliniken unterwegs waren.

Vorgegangen wurde immer nach gleichem Muster: Die Täter betraten die Häuser an Wochenenden bei viel Besucherverkehr und ruhendem Medizinbetrieb, brachen in die entsprechenden Behandlungsräume ein und entwendeten dort aus den Schränken die teuren Geräte.

Allerdings sind von den ursprünglich genannten 13 Fällen am Ende nur noch vier übrig. Es handelt sich um die nachgewiesenen Einbrüche in die Krankenhäuser in Hermeskeil und Lampertheim, wo Geräte im Wert von einmal 308 000 Euro und einmal 382 000 Euro verschwanden. Dabei hatten sich die im Mietauto von Frankreich aus anreisenden Angeklagten auch selbst ein Bein gestellt: So fanden sich auf dem Handy von G. Aufnahmen von der Fahrt ab Paris bis Trier, auch war das Handy am Tattag, 1. Januar 2017, in der Mobilstation Hermeskeil in Kliniknähe eingeloggt, und es fanden sich Spuren an den Tatorten, aufgebrochene Türen und weiteres. Hinzu kam die rasante Fahrweise des Angeklagten G., der unterwegs fast keine Radarfalle ausließ. Ein Radarfoto mit Porträts „wie gestochen“ sei von den beiden bei der Anfahrt auf Lampertheim geschossen worden, erklärt der Vorsitzende mit gewissem Unterton. Hardt: „Tjoo, eben Pech gehabt.“ Pech hatten die Angeklagten auch im Oktober 2017 in Speyer, wo sie in die falsche Krankenhausabteilung ohne Endoskope einbrachen. Zudem wurden sie bei diesem Versuch bereits von der Polizei observiert. Und im November brachen sie einen zweiten Versuch in Lampertheim ab, weil sich die Geräte in einem Schrank mit Zahlenschloss befanden.

Ein konkreter Tatnachweis in den weiteren Fällen sei hingegen nicht möglich gewesen, erklärt Vorsitzender Hardt. Schon Staatsanwalt Gehlen hatte deshalb sechs Fälle von seiner Liste gestrichen.

Vorsitzender Hardt: „Dabei ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unstrittig, dass die Angeklagten innerhalb einer größeren Bande agierten.“ Sieben weitere „Teammitglieder“ sind der Polizei sogar namentlich bekannt, aber nicht aktiv aufgefallen. Hardt liest die Namen vor und erläutert das rechtliche Problem: Nach der herrschenden Rechtsprechung ist bei einem Bandendiebstahl jede Einzeltat nachzuweisen. Die bloße Mitgliedschaft in der Bande reicht zur Bestrafung nicht aus. Es muss erwiesen sein, dass der Betreffende als Bandenmitglied selbst am Tatort aktiv war. Doch das ist bei den Angeklagten G. und C. nur für die Fälle in Hermeskeil, Lampertheim und Speyer möglich.

Erklärungen werden nach dem Urteil keine abgegeben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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