Feuerwehr Hauseigentümer sind verantwortlich

Trier · Die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern liegt bei den Immobilienbesitzern. Auch sind sie für die Kontrolle verantwortlich.

In den vergangenen Wochen kam es häufig zu Bränden in der Region. Erst am vergangenen Donnerstag kam es zu einem Zimmerbrand in einem Mehrfamilienhaus in Trier-Ehrang. Die Feuerwehr rettete den Bewohner und seinen Hund. Ein paar Tage zuvor hat es in einem Mehrfamilienhaus in Trier-Quint gebrannt, nachdem ein Bewohner das Feuer in seinem Zimmer gelegt hatte. Elf Menschen wurden verletzt, 16 Wohnungen sind vorerst unbewohnbar.

Ende Januar starb ein 65-Jähriger nach einem Brand in seiner Wohnung in Lorscheid (Trier-Saarburg). Ursache für das Feuer war ein technischer Defekt. Vergangene Woche kam es zu einem tödlichen Feuerdrama im pfälzischen Lambrecht. Fünf Menschen starben in einer Dach­geschosswohnung.

Es sind Fälle wie diese, die die Diskussion um Rauchmelder und vor allem deren Kontrolle wieder in Gang bringen. In der Wohnung in Lambrecht hat es keine Warngeräte gegeben. „Mit Sicherheit wäre es dort anders ausgegangen, hätte es Rauchmelder gegeben“, sagt Peter Gerhards, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Bernkastel-Wittlich.

Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland bereits 2003 eine Rauchmelderpflicht in der Landesbauordnung festgelegt. Seit dieser Zeit muss bei Neu- und Umbauten in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren jeweils mindestens ein Rauchmelder installiert werden. Dafür verantwortlich sind Architekten und das zuständige Bauamt. Seit 2007 gelte diese Verpflichtung auch für bestehende Wohnungen, sagt eine Sprecherin des für das Baurecht zuständige rheinland-pfälzischem Finanzministeriums. Im Juli 2012 endete für diese Immobilien die Übergangsfrist. Weil aus dem Landesbaugesetz nicht eindeutig hervorgeht, wer letztlich für den Einbau und die Wartung der Geräte zuständig ist, hat das Ministerium dies in einem Rundschreiben vor sieben Jahren noch einmal präzisiert. „Verantwortlich für den Einbau der Rauchwarnmelder sind die Eigentümer der Wohnimmobilien. Sie sind für die Wirksamkeit und die Betriebssicherheit verantwortlich, die durch wiederkehrende Prüfungen und regelmäßige Instandsetzungen zu gewährleisten sind.“ Falls der Eigentümer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, könne ein Mieter zivilrechtlich gegen den Eigentümer vorgehen, sagt die Ministeriumssprecherin.

Oliver Thömmes, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Bitburg-Prüm, hält nichts davon die Pflicht der Eigentümer auf die Mieter zu übertragen. Das berge die Gefahr, das Rauchmelder  nicht funktionierten aufgrund mangelnder Wartung und Überprüfung. „Besonders in Häusern mit mehreren Mietwohnungen wird den Mietern damit eine zu hohe Verantwortung auferlegt, da ein Brand in einer Wohnung ja auch zur Gefährdung der anderen Wohnungen und der anderen Bewohner führen kann“, sagt Thömmes.

Die Vertreter der Feuerwehren sind sich einig, dass es eine regelmäßige Kontrolle der Geräte geben muss. Wer für diese Kontrollen zuständig sein soll, darüber herrscht noch Unklarheit. Man stehe noch ganz am Anfang der Diskussion, sagt Thömmes.

Rauchmelder seien wichtig, um im Notfall schnell zu wecken, sagt Frank Hachemer, Landesvorsitzender des Feuerwehrverbandes. „Wenn wir schlafen, ist unser Geruchssinn abgeschaltet.“ Und: „Die Ausbreitung eines Brandes passiert rasant schnell. Ein kleine Flamme, die einen Brand verursacht – vielleicht eine Kerzenflamme – braucht vielleicht drei bis vier Minuten, bis das gesamte Zimmer im Vollbrand steht.“

Beim Verband Haus und Grund verweist man wie beim Ministerium auf die Pflicht der Wohnungseigentümer, Rauchmelder zu installieren und zu warten. Man habe nichts gegen  stichprobenartige Kontrollen, dabei müsse aber die Eigentums- und Privatsphäre gewahrt werden, sagt Ralf Schönfeld, Direktor von Haus und Grund Rheinland-Pfalz.

Ebenso wichtig, wie über die Kontrollpflicht nachzudenken, sei auch,  einheitliche Rauchmelder anzubieten, sagt Matthias Liesch, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Trier-Saarburg. Es gebe zu viele unterschiedliche Geräte.

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