Aus Waldbesitzern werden Anteilseigner

Kell am See · Es ist der erste Zusammenschluss dieser Art in ganz Rheinland-Pfalz. Besitzer von kleinsten Waldflächen mit nur wenigen Bäumen haben in der Gemeinschaft mit anderen erstmals die Chance, von ihrem Besitz zu profitieren. Auch die Ortsgemeinde Kell ist dabei. Vorbild sind die Gehöferschaften.

 Dieses Stück Wald fällt als erste Einnahme der Gemeinschaft: Johannes Mock vom DLR, Kassenwart Andreas Mäs, Schriftführerin Edith Keil, Ortsbürgermeister Markus Lehnen als Erster Stellvertreter, Max Holzhauser als Zweiter Stellvertreter und Waldvorsteher Georg Keil (von links) mit dem Plan der Waldparzellen. TV-Foto: Herbert Thormeyer

Dieses Stück Wald fällt als erste Einnahme der Gemeinschaft: Johannes Mock vom DLR, Kassenwart Andreas Mäs, Schriftführerin Edith Keil, Ortsbürgermeister Markus Lehnen als Erster Stellvertreter, Max Holzhauser als Zweiter Stellvertreter und Waldvorsteher Georg Keil (von links) mit dem Plan der Waldparzellen. TV-Foto: Herbert Thormeyer

Foto: Herbert Thormeyer (doth) ("TV-Upload Thormeyer"

Kell am See. Die 2,3 Hektar Wald von Georg Keil waren ein einziger Flickenteppich. "Meine Bäume waren auf 15 Grundstücken verteilt", sagt der Waldvorsteher der neuen Waldgemeinschaft Kell am See. In seinem Alter (70) laufe er nicht mehr mit der Motorsäge durch den Wald.
Ähnlich geht es rund 120 Eigentümern, die das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel bereits vor fünf Jahren im Zuge der Flurbereinigung angesprochen hat, auf eigenen Besitz zu verzichten, und dafür Mitbesitzer in einer Waldgemeinschaft zu werden. Vorbild waren dabei die Gehöferschaften. Aber dieses Modell geht noch weiter. Aus 324 Flurstücken wurden 14, die in fünf große Bereiche zusammengelegt werden konnten. Jeder der übrig gebliebenen 44 Miteigentümer hat keinen eigenen Grund mit Bäumen mehr, sondern Anteile des Gesamtbesitzes.
"Damit geht eine Wald-Eigentümer-Gemeinschaft ein Stück weiter als ein Waldbauverein", erklärt Johannes Mock, beim DLR zuständig für Planung und Vermessung, und fügt hinzu: "Dieses Modell ist bislang einmalig in Rheinland-Pfalz." Alle Bäume gehören allen. Jeder hat Anteile daran. Darunter auch die Ortsgemeinde Kell, die rund vier Hektar Wald einbrachte, was jetzt einem Wertanteil von 189 bei 2000 Anteilen entspricht, die allen 44 gehören. Ortsbürgermeister Markus Lehnen ist optimistisch: "Das Waldbild verändert sich positiv und der Erholungswert steigt für alle."
Was ursprünglich mal Acker oder Wiese war, ist mit Bäumen bepflanzt worden. Durch Erbteilung wurden die Flächen immer kleiner. "Da kommt niemand mehr an einzelne Parzellen heran", beschreibt DLR-Mann Mock das Problem.
Jetzt können 48 Hektar am Stück bewirtschaftet werden. Viele verdienen erstmals etwas an ihrem Wald. Bislang besteht das Betriebsvermögen jedoch aus Natur. Jetzt ist vorgesehen, Bäume in der Einflugschneise zum Segelflugplatz zu ernten. Durch die Holzernte wird der Auftrag an Firmen finanziert, die das erledigen. Die fachliche Oberaufsicht, vor allem, was die Nachhaltigkeit in der Bewirtschaftung angeht, hat weiterhin das Forstamt Saarburg, mit dem der Vorstand eng zusammenarbeitet. Er ist für fünf Jahre gewählt. Gemeinsam wird darauf geachtet, dass weiterhin nicht mehr Holz gefällt wird, als nachwächst. doth
Extra

Auf diese gesetzliche Regelung stützt sich die Eigentümergemeinschaft: Haben die Miteigentümer eines Grundstücks die Verwaltung und Benutzung geregelt oder das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, für immer oder auf Zeit ausgeschlossen oder eine Kündigungsfrist bestimmt, so wirkt die getroffene Bestimmung gegen den Sondernachfolger eines Miteigentümers nur, wenn sie als Belastung des Anteils im Grundbuch eingetragen ist. Die in den §§ 755, 756 bestimmten Ansprüche können gegen den Sondernachfolger eines Miteigentümers nur geltend gemacht werden, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind. doth/ Quelle: dejure.org/gesetze.

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