Bald ein Bestattungswald in Morbach?

Morbach · Der Morbacher Gemeinderat hat sich gegen einen Bestattungswald in kommunaler Trägerschaft ausgesprochen (der TV berichtete). Die Befürworter streben nun einen Bürgerentscheid an. Innerhalb von vier Monaten müssen sie mindestens 875 Unterschriften sammeln. Gelingt dies, kommt es zu einer Abstimmung an der Wahlurne.

Morbach. Das Thema Bestattungswald wird die Menschen in der Einheitsgemeinde Morbach noch länger beschäftigen. Denn Rainer Stablo, Abgeordneter der Linken im Morbacher Gemeinderat, will ein Bürgerbegehren in Gang setzen, um für diese zusätzliche Bestattungsform ein Angebot in der Einheitsgemeinde zu schaffen. Ihm zur Seite stehen die Hinzerather Bruni Bluss und Rüdiger Luckow. Die drei hatten bereits einen Einwohnerantrag zu diesem Thema auf den Weg gebracht, den 415 Personen mit ihrer Unterschrift unterstützt hatten. In seiner jüngsten Sitzung hatte der Gemeinderat das Vorhaben jedoch abgelehnt (der TV berichtete).
Nach dem Beschluss des Gremiums haben die drei Initiatoren vier Monate Zeit, 875 gültige Unterschriften von wahlberechtigten Einwohnern der Einheitsgemeinde zu sammeln, die sich für einen Bestattungswald aussprechen. Wenn dies gelingt, würden die Bürger der Einheitsgemeinden anschließend bei einem Bürgerentscheid mit einem Gang zur Wahlurne über einen Bestattungswald entscheiden.
Stablo, Kluss und Luckow ist dabei die kommunale Trägerschaft wichtig. "Die Einrichtung von Bestattungsmöglichkeiten ist Gemeindeaufgabe und gehört in ein Gesamtkonzept", sagt Stablo. Privatbetreiber würden sich nicht finden lassen, da Morbach bereits im Einzugsgebiet von Bestattungswäldern dieser Unternehmen liege.
Bürgermeister Andreas Hackethal entgegnet, dass auf den 15 kommunalen und zwei kirchlichen Friedhöfen in Morbach bereits ein breites Spektrum an Bestattungsmöglichkeiten bereitgehalten werde. "Ein weiterer Friedhof würde zu mehr Kosten und damit auch zu Konsequenzen führen", sagt er. Das bedeute: Andere Friedhöfe in der Einheitsgemeinde seien bei einem positiven Votum von einer Schließung bedroht. Zudem gebe es mit Bestattungswäldern in Losheim, Niederhosenbach, Mastershausen und Birkenfeld bereits Angebote in der Region.
Rüdiger Luckow war nach der Ablehnung des Einwohnerantrags enttäuscht. "Ich hatte das Gefühl, dass im Gemeinderat die Bereitschaft, sich mit dem Thema Bestattungswald auseinanderzusetzen, nicht da war", sagt er.
"Man nimmt ein Anliegen, das viele Bürger unterschrieben haben, zur Kenntnis und wischt es dann weg", kritisiert Stablo.
Er moniert auch die Reihenfolge der Tagesordnung der Sitzung. Erst war über den Einwohnerantrag abgestimmt worden, dann wurde die Grundsatzdiskussion geführt. Bürgermeister Hackethal sagt, der Einwohnerantrag sei der weitergehende gewesen und hätte deshalb zuerst behandelt werden müssen.Extra

Wie oft geht ihr auf den Friedhof? Liegt dort vielleicht eure Oma oder euer Opa begraben? Wenn Menschen sterben, werden sie entweder in einem Sarg begraben oder sie werden verbrannt. Dann wird ihre Asche in einem Gefäß, das Urne heißt, begraben. Jetzt gibt es Menschen, die wollen, dass ihre Asche nicht auf einem Friedhof begraben wird, sondern in einem Wald. Deshalb haben einige Orte und Städte Wälder eingerichtet, in denen diese Urnen begraben werden. Das heißt dann Bestattungswald. cstExtra

Ein Bürgerbegehren ist in der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung gesetzlich geregelt. Die wichtigsten Regelungen daraus: Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss, so muss dieser vier Monate nach der Beschlussfassung schriftlich, in diesem Fall also bis zum 18. Juni 2014, bei der Gemeindeverwaltung eingereicht sein. Das ist die späteste Frist für das Begehren. Es muss die zu entscheidende Gemeindeangelegenheit in Form einer mit "Ja" oder "Nein" zu beantwortenden Frage, einer Begründung und einem nach den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Vorschlag für die Kosten der Maßnahme enthalten sein. Das Bürgerbegehren muss von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Zugrunde gelegt wird dabei die Anzahl der Wahlberechtigten bei der letzten Kommunalwahl. Im Jahre 2009 waren laut Auskunft der Kreisverwaltung 8479 Einwohner stimmberechtigt. Hat die erforderliche Anzahl an Personen für das Begehren unterschrieben, kommt es zum sogenannten Bürgerentscheid. Dabei muss eine Mehrheit für die Angelegenheit, hier also für den Bestattungswald in kommunaler Trägerschaft, stimmen. Zusätzlich muss diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen. Ein Bürgerentscheid, der die vorgenannte erforderliche Mehrheit erhalten hat, steht dann einem Beschluss des Gemeinderats gleich. cst

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