Belginum-Urteil: Kündigung der Leiterin ist unwirksam

Wederath/Trier · Geht es nach dem Arbeitsgericht, darf Rosemarie Cordie, die Leiterin des Archäologieparks Belginum, im kommenden Jahr weiter voll arbeiten. Das Gericht hat die Änderungskündigung der Gemeinde, mit der ihre Arbeitszeit reduziert werden sollte, für unwirksam erklärt.


Die Begründung des Urteils im Fall Cordie liegt noch nicht vor. Doch zumindest gibt das Arbeitsgericht Trier, das in dieser Sache vergangene Woche in Bernkastel-Kues getagt hat, nun bekannt, wie es entschieden hat.
Demnach war die Klage von Rosemarie Cordie erfolgreich. Bereits in der Verhandlung hatte die Richterin die Verwaltungsvertreter aufgefordert, die Kündigung zurückzunehmen (der TV berichtete). Die hatten das jedoch abgelehnt, allerdings angedeutet, eventuell gegen das Urteil vorzugehen.
Morbachs Bürgermeister Andreas Hackethal sagte auf TV-Anfrage: "Das Urteil wird in jedem Fall ausführlich geprüft werden. Natürlich ist es keineswegs ausgeschlossen, gegen die gerichtliche Entscheidung Rechtsmittel einzulegen." mai

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