Beuren darf keine Windräder aufstellen

Hermeskeil · Hermeskeil (red) Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als obere Landesplanungsplanungsbehörde hat den Plänen der Verbandsgemeinde Hermeskeil zur Windenergie weitestgehend zugestimmt. Gegenstand der Planung ist die Ausweisung von acht zusätzlichen Sonderbauflächen für Windenergieanlagen in einer Größe von 428,9 Hektar.

Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Hermeskeil sind derzeit Sonderbauflächen in einer Größenordnung von 52,4 Hektar für die Windenergie ausgewiesen. Die acht geplanten Sonderbauflächen für die Windenergienutzung können nach dem aktuell gültigen Raumordnungsplan nicht genehmigt werden. Deshalb hat die Verbandsgemeinde Hermeskeil ein Zielabweichungsverfahren angestrebt. Die SGD Nord hat diese Abweichung nur unter der Voraussetzung zugelassen, dass die neuen Abstandsregelungen eingehalten werden. Diese sehen einen Mindestabstand der Anlagen von 1000 Metern zu Wohngebieten, Dorf-, Misch und Kerngebieten vor. Bei einer Höhe der Windenergieanlagen von mehr als 200 Metern beträgt der Mindestabstand 1100 Meter.
Für die geplante Sonderbaufläche für Windenergie in der Ortsgemeinde Beuren konnte diese Abweichung nicht zugelassen werden. Der Standort liegt in einer Kernzone des Naturparks Saar-Hunsrücks. Dort ist die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen.
Das Thema Windkraft ist am Mittwoch 26. April, Thema im Verbandsgemeinderat Hermeskeil.

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