Bürgerentscheid

Formal richtet sich der Bürgerentscheid gegen einen Beschluss des Züscher Gemeinderats vom 14. Oktober 2004. Damals hatte das Gremium mit den Stimmen der "Wählergruppe Heck" den Bürgerhaus-Bau vorerst auf Eis gelegt. Damit aus Sicht der Bürgerinitiative die Abstimmung erfolgreich ist und in Züsch doch ein neues Bürgerhaus gebaut wird, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:Beim Bürgerentscheid müssen sich die Züscher mit der Mehrheit der gültigen Stimmen für den Bürgerhaus-Bau aussprechen.Noch eine weitere Bedingung ist wichtig: Bei der Abstimmung müssen mindestens 30 Prozent der Wahlberechtigten ein "Ja" ankreuzen. Konkret: Bei insgesamt 558 Wahlberechtigten in Züsch müssen zumindest 168 Einwohner für das Bürgerhaus votieren."Ich hoffe, dass es - egal in welche Richtung - ein eindeutiges Ergebnis gibt", sagt Bernardy. "Eine knappe Entscheidung könnte fatal für unseren Ort sein."Heck weist darauf hin, dass die Angelegenheit an den Gemeinderat zurückgeht, wenn sich am Sonntag weniger als 30 Prozent der Züscher für den Bürgerhaus-Bau aussprechen. "Wenn eindeutige Mehrheitsverhältnisse erkennbar sind, sollte man sich der Entscheidung aber auch dann beugen, wenn die 30-Prozent-Klausel nicht erfüllt ist. Das ist aber nur meine persönliche Auffassung", sagt der Chef der Wählergruppe.

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