Deponie: Aktivisten zweifeln Genehmigung an

Sötern · Die Bürgerinitiative für eine lebenswerte Gemeinde Nohfelden fordert einen Annahmestopp für gefährliche Stoffe in der Deponie Waldbach. Zugleich wirft die BI die Frage auf: Ist der Betrieb der Deponie rechtens? Die Betriebsgenehmigung sei unanfechtbar, so das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.

Sötern. Schon seit einigen Jahren wächst in dem Söterner Ortsteil Waldbach der Unmut in Sachen Deponie. Die Anwohner klagen über Schmutz und Lärm durch die anliefernden Lastwagen. Im vergangenen Herbst wurde der Interessenkonflikt von Anwohnern und Deponiebetreiber nochmals verschärft.
Um wettbewerbsfähig gegenüber anderen Deponien zu sein, hatte die Firma Gihl beantragt, ein breiteres Spektrum an Abfallarten lagern zu dürfen. Unter diesen neuen Abfällen wären auch sogenannte gefährliche Stoffe gewesen. Ursprünglich wollten sich die Deponie-Betreiber weitere 36 Abfallarten von dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) genehmigen lassen. Kurze Zeit später beschränkte die Firma Gihl ihren Antrag auf nur wenige neue Abfallarten. Die Mitte November gegründete Bürgerinitiative für eine lebenswerte Gemeinde Nohfelden (BI Nohfelden) wertete dies als ersten Erfolg und zugleich als Signal, weiterzumachen. Die Mitglieder des Vorstandes beschäftigten sich mit dem Thema gefährliche Stoffe und nahmen Akteneinsicht.
Keine gefährlichen Stoffe


Ihre Forderung: der sofortige Annahmestopp von gefährlichen Stoffen in der Deponie Waldbach. Doch damit nicht genug. Die BI geht noch einen Schritt weiter und stellt die Frage, ob die Deponie in dieser Form überhaupt eine Betriebsgenehmigung hat.
Ihre Argumentation: "2003 wurde eine unbedeutende Deponie genehmigt", erklärt Dirk Straub, zweiter Vorsitzender der BI Nohfelden. "Unbedeutend" beziehe sich auf schadstofffreien Bauschutt und Erdmasse, die eingelagert werden kann, erklärt BI-Vorsitzender Josef Schumacher. Mit der Deponie Waldbach sollte, so Straub, eine Entsorgungssicherheit für die Bürger in der Gemeinde entstehen. "Genehmigt war damals auch schon das Einlagern von fest gebundenem Asbest", präzisiert Schumacher. Bedingung sei allerdings gewesen, dass das Material aus der Region stamme. 2009 wurde die Deponieverordnung geändert. Seitdem gibt es keine Sondermüll-Deponien mehr. "Deponien, die gefährliche Abfälle lagern, müssen durch ein Planfeststellungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigt werden", sagt Schumacher. Dies habe es weder 2003 noch 2009 für die Deponie Waldbach gegeben. Aus diesem Grund fragt die Bürgerinitiative nun: Ist der Betrieb der Deponie rechtens? Mit dieser Frage haben sich die BI-Mitglieder auch an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) gewandt. Das LUA fungiert als Kontrollbehörde gegenüber Deponien.
Die Antwort der Behörde ist eindeutig: "Die Betriebsgenehmigung für die Deponie Gihl ist rechtskräftig und unanfechtbar", teilt die Pressestelle des Umweltministeriums, dem das LUA unterstellt ist, mit. Martin Gihl, Juniorchef der Firma Gihl, möchte sich derzeit nicht zu den Vorwürfen der BI äußern, um kein "Öl ins Feuer zu gießen."
Eine Lösung, mit der alle leben können, ist es - nach Aussage von Josef Schumacher - was die BI erreichen möchte. Eine Forderung der Gruppe ist eine neue Zufahrt zur Deponie. Einen Katalog mit allen Fragen, Forderungen und Bedenken hat die Initiative dem LUA zukommen lassen. "Wir erwarten einen negativen Bescheid", so Schumacher. evy

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