Eifersucht als Motiv für Kneipenstreit?

Trier/Daun · Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor, doch es könnte auch versuchter Totschlag gewesen sein: Ein 59-jähriger Dauner muss sich vor dem Trierer Landgericht wegen einer Messerstecherei verantworten.

Trier/Daun. Versuchter Mord oder versuchter Totschlag? Um diese juristische Feinheit geht es bei dem seit vergangene Woche laufenden Prozess gegen einen 59-jährigen Dauner vor dem Trierer Landgericht. Er soll im Juni zwei Gäste einer Dauner Kneipe, einen 20- und einen 25-Jährigen, niedergestochen haben, weil sie ihn hindern wollten, abzuhauen, ohne die Zeche zu zahlen. Beide überlebten schwer verletzt. Die Trierer Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, heimtückisch, also indem er bewusst die Arglosigkeit der Opfer ausgenutzt haben soll sowie zur Verdeckung einer Straftat, zugestochen zu haben. Beides sind im juristischen Sinne Mordmerkmale. Falls das Gericht das auch so sieht, könnte es den Angeklagten zu einer lebenslangen Haft verurteilen. Die droht laut Strafgesetzbuch zwar auch bei Totschlag, fällt aber oft niedriger aus. Daher ist verständlich, dass der Verteidiger des 59-Jährigen, Andreas Ammer, alles dransetzt, um zu belegen, dass es kein Mordversuch war. Etwa weil sich der Angeklagte durch den 20-Jährigen provoziert gefühlt haben könnte. Ein Gast, der an diesem Abend, dem Tag vor Fronleichnam, mit Mitarbeitern in der Kneipe gefeiert hat, sagte das gestern vor Gericht.
Auch eine 20-Jährige, die zusammen mit den beiden späteren Opfern und zwei weiteren Männern in der Kneipe gefeiert hatte, bezeichnete den Angeklagten als "sehr freundlich und nicht aggressiv". Er habe nur Gesellschaft gewünscht, belästigt gefühlt habe sie sich nicht von ihm, sagte die junge Frau vor Gericht. Das klang zum Prozessauftakt aus dem Mund der beiden Opfer noch anders. Sie hatten behauptet, der Mann habe die 20-Jährige "angebaggert" und betatscht. Sie hätten einschreiten müssen, um die Frau zu beschützen. Dabei habe der Angeklagte ihn bedroht.
Möglicherweise war Eifersucht ein Grund dafür, dass die Bekannten der Frau in dem 59-Jährigen eine Bedrohung sahen. Mit einem ihrer Begleiter war die 20-Jährige enger befreundet. Er soll es auch gewesen, der den mutmaßlichen Täter nach den Messerstichen in der Dauner Bahnhofstraße zusammen mit einem anderen Kneipengast gestellt hatte. Dabei soll er ihn brutal niedergeschlagen haben. Der Angeklagte erlitt einen Schädelbruch, mehrfache Kieferbrüche und einen zweifachen Oberschenkelhalsbruch. Der mutmaßliche Angreifer steht demnächst vor dem Dauner Amtsgericht. Unklar ist, ob der 59-Jährige tatsächlich die Zeche prellen wollte oder nur vor die Tür gegangen ist. Jedenfalls fand die Polizei nach seiner Festnahme bei ihm 35,50 Euro. wie

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort