Einmal Kokain genommen - Führerschein für immer weg

Trier · Wer auch nur einmal Kokain genommen hat, darf kein Auto mehr fahren. Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht Trier eine Entscheidung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg bestätigt (1 L 3706/15.TR).


Geklagt hatte ein Mann, der im Mai 2015 bei einer Verkehrskontrolle der Polizei aufgefallen war. Eine kurz darauf genommene Blutprobe erbrachte das Ergebnis, dass der Autofahrer Kokain konsumiert hatte. Daraufhin entzog ihm die Kreisverwaltung den Führerschein.
Ein weiterer Drogentest im Herbst hat keinen Nachweis über die Einnahme von Drogen gezeigt. Trotzdem - so das Gericht - kann die Kreisverwaltung nicht dazu verpflichtet werden, die Fahrerlaubnis zurückzugeben. Erst bei einer mindestens einjährigen nachgewiesenen Abstinenz müsse die Behörde über die Wiedererlangung der Fahreignung entscheiden.
Gegen die Entscheidung kann der Betroffene Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. har

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