"Haben nicht mutwillig Biberdamm zerstört"

Reinsfeld · Für die Zerstörung des Biberdamms am Keller Steg sind drei Männer von der Fischereigenossenschaft Wadrill verantwortlich. Die Rentner räumen das in einem Gespräch mit dem TV ein. Sie beteuern aber zugleich, dass ihnen bei ihrem Handeln nicht bewusst gewesen sei, dass sie das Bauwerk eines geschützten Tiers entfernt hätten.

Reinsfeld. "Umweltfrevel im Reinsfelder Bibertal". Diese Schlagzeile stand Anfang Juni über einem TV-Artikel. Darin wurde über die Zerstörung eines Staudamms berichtet, den das streng geschützte Nagetier in der Wadrill nahe des Keller Stegs gebaut hatte. Nun melden sich Gerhard Schirra, Berthold Zimmer und Josef Wahlen bei unserer Zeitung zu Wort. Bei den Mitgliedern der Fischereigenossenschaft Wadrill handelt es sich um die "Männer im Rentneralter" (Zitat aus dem TV-Bericht), die den Biberstaudamm kaputt gemacht hatten und dabei durch Zufall von einem Mitarbeiter der Kreisverwaltung ertappt wurden. "Es tut uns leid, dass dieses Missgeschick passiert ist. Den Vorwurf der mutwilligen Zerstörung weisen wir aber zurück. Uns war nicht bewusst, dass wir es mit einem Bauwerk des Bibers zu tun hatten." Das sagt Schirra, der Vorsitzender der Fischereigenossenschaft ist. Zimmer ergänzt: "Dass der Biber so weit heruntergewandert ist, war uns neu. Wir wussten nur, dass er gegenüber vom Siegenia-Aubi-Werk eine Burg gebaut und den Bach aufgestaut hat." Zur Erklärung: In der Öffentlichkeit ist seit etwa einem Jahr bekannt, dass direkt an der B 407 bei Reinsfeld ein Biber aktiv ist. Der Keller Steg ist von dieser Stelle circa drei Kilometer entfernt. Wahlen beteuert: "Wir waren der Meinung, dass am Keller Steg naturbedingt, also zum Beispiel durch Windbruch, Bäume in die Wadrill gefallen waren und spielende Kinder den Bach aufgestaut haben. An den Biber haben wir nicht gedacht."
Doch warum wurden die drei Männer überhaupt tätig? Schirra erklärt das damit, dass die Wadrill an dieser Stelle vom Angelclub Reinsfeld gepachtet ist. Diese hätte die Fischereigenossenschaft dazu augefordert, den Bach in Ordnung zu bringen und vor allem die umgefallenen Bäume aus der Wadrill zu entfernen, damit das Wasser wieder richtig durchfließen kann. Rudolf Eiden, der Vorsitzende der Angelclubs, bestätigt diese Schilderung. Auch er betont: "Uns war nicht bewusst, dass der Biber am Keller Steg einen Damm gebaut hatte. Als wir im Frühjahr dort nachgeschaut haben, gab es dafür noch keine Anzeichen." Ausdrücklich erklärt Eiden: "Wir sind froh, dass der Biber da ist und würden in keiner Weise etwas unternehmen, um ihn zu vertreiben."
Er und die drei Männer von der Fischereigenossenschaft weisen zudem darauf hin, dass der Biber inzwischen den Damm wieder repariert hat. Diesen Sachverhalt bestätigt auch Reinsfelds Ortsbürgermeister Rainer Spies (SPD), wenngleich er die Schilderungen der Rentner als "Schutzbehauptungen" bewertet. Zugleich sagt Spies aber auch: "Mir liegt nichts an einer Bestrafung. Ich hoffe aber, dass der Biber jetzt in Ruhe gelassen wird." Ob die Männer von der Fischereigenossenschaft trotz ihres Vergehens mild behandelt werden, ist offen. Die Kreisverwaltung hat den Fall inzwischen an die Staatsanwaltschaft Trier weitergeleitet. Diese muss ermitteln, ob wegen des Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Die Anzeige sei aber "noch nicht eingegangen", so die aktuelle Auskunft von Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer.

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