Kein Baustopp

HERMESKEIL. Juristische Niederlage für den künftigen Nachbarn: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat einen Eilantrag auf vorläufigen Baustopp des Krematoriums im Gewerbegebiet "Grafenwald" zurückgewiesen und damit einen Beschluss des Trierer Verwaltungsgerichts vom 30. August bestätigt.

Auch in der Berufungsinstanz blieben die Gegner des Hermeskeiler Krematoriums ohne Erfolg. Seit mehreren Monaten wehrt sich eine im Gewerbegebiet ansässige Firma gegen den Bau einer Feuerbestattungsanlage im "Grafenwald". Für dieses Vorhaben hatte der Stadtrat im April und zuletzt Ende September ohne Gegenstimme grünes Licht gegeben.Koblenzer Richter bestätigen Trierer Urteil

Bauherr und späterer Betreiber der Anlage ist der Merziger Investor Manfred Baumann. Ihm liegt seit 13. Juli eine Baugenehmigung der Kreisverwaltung vor. Dagegen waren zunächst zwei künftige Nachbarn des Krematoriums juristisch vorgegangen. Ihren Eilantrag auf Baustopp hatte das Trierer Verwaltungsgericht am 30. August aber abgeschmettert (der TV berichtete). Gegen diesen Beschluss hatte jetzt eine der beiden Firmen vor dem OVG Beschwerde erhoben. Die Anwälte der Firma halten die Baugenehmigung für rechtswidrig, da sie gegen das Gebot der Rücksichtsnahme verstoße. In ihrer Begründung stellten sie nicht nur die Frage, ob ein Gewerbetreibender nicht schutzwürdig in seinem Vertrauen darauf ist, dass er keinen "kommerziellen Leichenverbrenner buchstäblich vor die Nase gesetzt bekommt". Sie bezweifelten zudem, dass es mit dem pietätvollen Umgang Verstorbener vereinbar ist, wenn ein Krematorium in unmittelbarer Nachbarschaft von Gewerbebetrieben angesiedelt wird. Der achte Senat des OVG hat diese Beschwerde jedoch als "nicht begründet" zurückgewiesen (AZ: 8 B 11345/05.OVG). Die Koblenzer Richter schlossen sich der Auffassung des Trierer Gerichts an, "dass von dem geplanten Krematorium für den Betrieb der Antragstellerin keine unzumutbaren Beeinträchtigungen zu erwarten sind". Es sei nicht ersichtlich, dass die angefochtene Baugenehmigung die Krematoriums-Gegner in ihren Rechten verletzt, heißt es weiter. Einen Schlusspunkt unter den juristischen Streit setzt der aktuelle Beschluss des OVG aber noch nicht. Er beendet nur das Eilverfahren, das die sofortige Einstellung der Bauarbeiten zum Ziel hatte. Gegen die prinzipielle Zulässigkeit der Baugenehmigung läuft nämlich weiterhin ein Widerspruchsverfahren. Dieser Widerspruch wird zunächst vom Kreisrechtsausschuss entschieden. Sollte er den Antrag ablehnen, hätten die Krematoriums-Gegner die Möglichkeit, die Baugenehmigung in einem normalen Klageverfahren anzufechten. Ob dies zu einem Erfolg führen würde, erscheint jedoch fraglich. So vertreten die Koblenzer Richter in ihrem aktuellen Beschluss die Auffassung, "dass der Rechtsbehelf der Antragstellerin in der Hauptsache aller Voraussicht nach ohne Erfolg bleiben wird".Im Grafenwald werden weiter Fakten geschaffen

Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits werden im Grafenwald weiter Fakten geschaffen. Er sehe den weiteren Entscheidungen gelassen entgegen, sagte Baumann gestern auf TV-Anfrage. Derzeit laufe im Krematorium der Innenausbau und die Fertigstellung der Anlagentechnik. Sein Ziel sei nach wie vor, dass das Krematorium Ende des Jahres in Betrieb geht, so Baumann abschließend.

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