Justiz Kreisstraße oder nicht? Richter schauen sich K 55 in Lampaden an

Lampaden · Ausnahmsweise auf der Straße hat das Verwaltungsgericht Trier einen Rechtsstreit verhandelt. Dabei geht es um die K 55 in Lampaden-Geisemerich, die der Kreis abgeben, die Ortsgemeinde aber nicht haben will.

 Von hier aus führt die K55 durch Lampaden-Geisemerich. Der Kreis will sie zur Gemeindestraße abstufen. Dagegen klagt die Ortsgemeinde.

Von hier aus führt die K55 durch Lampaden-Geisemerich. Der Kreis will sie zur Gemeindestraße abstufen. Dagegen klagt die Ortsgemeinde.

Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Die Kreisstraße 55 führt von einer Anhöhe hinab nach Geisemerich. Die kleine Siedlung, entstanden aus einem Wochenend­hausgebiet, gehört zur Ortsgemeinde Lampaden. An diesem Morgen ist dort viel Betrieb. Ein halbes Dutzend Fahrzeuge rollt hintereinander über die 1,2 Kilometer lange Straße auf der Suche nach dem vom Trierer Verwaltungsgericht benannten Treffpunkt, dem Haus Elisabeth. Dort soll die mündliche Verhandlung starten in einem Rechtsstreit, der die Gemeinde Lampaden und den Kreis Trier-Saarburg seit geraumer Zeit beschäftigt.

Darum geht es Der Kreis will die K 55 nach Geisemerich zur Gemeindestraße abstufen und hat dazu Ende 2016 eine entsprechende Verfügung erlassen. Aufgrund einer Aufforderung des Landesrechnungshofs, die korrekte Einstufung von Straßen zu überprüfen, wurden seit 2013 im Kreisgebiet fünf weitere Strecken zu Gemeindestraßen (siehe Info). Gegen die Abstufung der K 55 hat die Gemeinde Lampaden allerdings geklagt, nachdem sie mit einem Widerspruch gescheitert war. Den Rechtsstreit an Ort und Stelle zu verhandeln, war ein Vorschlag des Gerichts. „Es erschien uns sachdienlich, sich die Dinge anzuschauen, um eine dauerhafte Entscheidung zu treffen und für Rechtsfrieden zu sorgen“, erläutert der Vorsitzende Richter Christoph Klages, als sich schließlich die Vertreter beider Streitparteien vor dem ehemaligen Seniorenzentrum Haus Elisabeth eingefunden haben.

Die Ausgangslage Zunächst werden die Fakten und die unterschiedlichen Standpunkte vorgetragen. Demnach gibt es in Geisemerich 20 Gebäude und sieben ständige Bewohner. Nach Auffassung des Kreises, heißt es laut Sachbericht, war die K 55 falsch eingestuft und hat nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße. Ihr fehle eine „überörtliche oder raumordnerische Funktion“, wie sie das Landesstraßengesetz voraussetze.

Im Frühjahr 2016 wurde die K 55 auf Kreiskosten saniert (etwa 142 000 Euro) und sollte zum 1. Januar 2017 in die Zuständigkeit der Gemeinde übergehen, die damit alle zukünftigen Unterhaltungskosten zu tragen hätte. Die Gemeinde Lampaden hält laut Sachbericht dagegen, dass sich das Verkehrsaufkommen in Geisemerich nicht verändert habe und die Anbindung durch eine Kreisstraße weiterhin erforderlich sei. Ihre Finanzlage lasse zudem die Übernahme der Straße nicht zu. Zudem gebe es seit Mai 2018 ein geändertes Landesstraßengesetz, wonach auch „räumlich getrennte, im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ an ein überörtliches Verkehrsnetz anzuschließen seien.

   Der etwa 1,2 Kilometer lange Abschnitt der Kreisstraße 55 nach Lampaden-Geisemerich (rot markiert) soll zur Gemeindestraße werden, wogegen sich die Ortsgemeinde wehrt. Dazu läuft ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Trier.

Der etwa 1,2 Kilometer lange Abschnitt der Kreisstraße 55 nach Lampaden-Geisemerich (rot markiert) soll zur Gemeindestraße werden, wogegen sich die Ortsgemeinde wehrt. Dazu läuft ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Trier.

Foto: TV/Wilbert, Bianca

Der Rundgang Die Frage, ob es sich bei Geisemerich um einen geschlossen bebauten Ortsteil handelt, ist offensichtlich ein entscheidender Punkt für die Richter. Wenngleich Klages andeutet, dass zu klären sei, ob die neue Rechtslage zur Anbindung der Ortsteile hier überhaupt greife, da der Kreis die Abstufung zwei Jahre zuvor verfügt habe.

Den Rundgang startet der Vorsitzende Richter am Haus Elisabeth und einer benachbarten Kapelle, die beide nicht direkt an der K 55, sondern an einer davon abzweigenden Seitenstraße liegen. Ortsbürgermeister Martin Marx berichtet, dass beide Gebäude eine Art „Zentrum des Ortsteils“ bildeten, wo auch Feste gefeiert würden. An der Kreuzung zur K 55 angekommen, fragt Klages in die Runde: „Sehen Sie von hier aus ein Haus?“ Die Bebauung beginne erst ein Stück unterhalb der Kreuzung, erklärt Marx. Die Straße führt in Serpentinen bergab, die Fahrbahn säumen viele Bäume und hohe Hecken, die die Wohnhäuser abschirmen. Etwa 150 Meter legt die Gruppe zu Fuß zurück, bevor Richter Klages ein zweistöckiges Haus links der Straße feststellt. Fürs Protokoll spricht er seine Eindrücke und Erläuterungen der Verhandlungsteilnehmer in ein Diktiergerät.

In der nächsten Kurve werden zwei weitere Häuser sichtbar. Hausnummern sind auf die Zäune gemalt. Laut dem Lampadener Gemeinderatsmitglied Franz-Georg Laaß sind beide Anwesen das ganze Jahr über bewohnt. Das Gebäude hinter der nächsten Straßenbiegung hat keine sichtbare Hausnummer. Es mache „den Eindruck eines friedlichen Wochendhauses, offensichtlich nicht ständig bewohnt“, diktiert Klages nach einem Blick auf heruntergelassene Fensterläden. Zwei weitere Häuser stehen schräg gegenüber, über den Abstand sind sich die Anwesenden uneinig. Dies lasse sich aber mit GPS-Daten und Kartenmaterial leicht ausrechnen, erklärt Klages. Ortschef Marx merkt an, dass zum Beispiel auch in der Ortsgemeinde Vierherrenborn die Häuser weit auseinander lägen: „Da muss man mitunter zwei Kilometer gehen bis zum nächsten Haus.“ Nach knapp einer Stunde haben die Richter genug gesehen, und es geht zurück zum Startpunkt. Dort dürfen beide Parteien ihre Position nochmals zusammenfassen.

 Auf dem Rückweg vom Gerichtstermin: Vertreter der Kreisverwaltung und der Ortsgemeinde Lampaden haben bei der Verhandlung an der K 55 für und gegen die Abstufung der Kreisstraße zur Gemeindestraße argumentiert.

Auf dem Rückweg vom Gerichtstermin: Vertreter der Kreisverwaltung und der Ortsgemeinde Lampaden haben bei der Verhandlung an der K 55 für und gegen die Abstufung der Kreisstraße zur Gemeindestraße argumentiert.

Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Die Standpunkte Für die Gemeinde Lampaden erklärt Rechtsanwalt Bernd Spindler, dass es in Geisemerich „offensichtlich eine zusammenhängende Bebauung gibt“. Eine „Ordnungsvorstellung“, wie diese genau auszusehen habe, gebe es nicht. Das neue Landesstraßengesetz habe sicherlich auch den Sinn, Rechtsfrieden dauerhaft herzustellen. Von daher sei es sinnvoll, jetzt mitzuentscheiden, ob Geisemerich ein geschlossen bebauter Ortsteil sei. Dafür spreche, dass alle Grundstücke voll erschlossen seien, alle Gebäude ordnungsgemäß genehmigt. Die Ortsgemeinde sei im Übrigen an der Abstufungsentscheidung zur K 55 durch keinerlei Beschluss beteiligt gewesen.

Rolf Rauland als Vertreter der Kreisverwaltung sagt, er habe den Eindruck gewonnen, dass nach „alter Rechtslage zumindest unstrittig ist, dass die Abstufung zur Gemeindestraße rechtmäßig war“. Der Kreis habe gemeinsam mit dem Landesbetrieb Mobilität geprüft, ob die neue Gesetzeslage zur Anbindung von Ortsteilen zu einer anderer Einschätzung führen müsse. Dies sei nicht der Fall: „Nach den Kategorien des Baurechts gibt es keine geschlossene Ortslage, keinen Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur.“ Eine dauerhafte Anbindung durch eine Kreisstraße sei nicht zu rechtfertigen.

Ausblick Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird innerhalb der nächsten 14 Tage gesprochen und den Beteiligten dann schriftlich zugestellt.

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