Neue Abwasseranlagen geplant

Vierherrenborn · In der Verbandsgemeinde Kell am See sind 98 Prozent der Anwohner an das öffentliche Klärsystem angeschlossen. Eine Ausnahme bildet die Ortschaft Vierherrenborn mit ihren weitverzweigten Gehöften. Doch das wird nun Geschichte. Eine EU-Richtlinie zwingt Hofbesitzer nun zur Stilllegung ihrer Sickergruben.

Vierherrenborn. Diese Mitteilung stieß bei vielen Vierherrenbornern auf Unverständnis: Bis zum Jahr 2015 müssen sie neue Klärsysteme an ihren Anwesen installieren. Das wurde jetzt im Rahmen einer Bürgerinformation im Bürgerhaus bekanntgegeben. "Mit dem Bau unserer Anwesen genehmigte man uns damals Anlagen in Form von Sickergruben. Nun sollen wir für eine neue Anlage schon wieder zur Kasse gebeten werden?" Damit sprach Landwirt Frank Tapprich das aus, was viele Vierherrenborner dachten. Doch gegen die neuen Bestimmungen ist nichts zu machen. "Ich könnte auch mit dem bisherigen System leben", sagte Bürgermeister Werner Angsten, "doch es besteht eine Verpflichtung zum Bau der Anlagen.
Innerhalb der nächsten vier Jahre muss das Projekt verwirklicht werden, denn dann ist die Förderung abgelaufen. "Die noch bestehenden Anlagen wurden damals mit einer vorläufigen Genehmigung versehen, nicht mit einer endgültigen", erklärt Alfred Weinandy, Leiter der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier der SGD Nord. Den rund 40 Anwesenden im Bürgerhaus brachte er die neuen Förderungsrichtlinien nahe. "Bisher waren die Kleineinleiter ausgenommen und nur die Kommunen konnten gefördert werden", so Weinandy.
Ab Mai 2013 könne die Förderung auch an Private weitergegeben werden. Zuschüsse würden gezahlt und Eigenleistungen seien möglich, um die Kosten zu senken. Der Klärschlamm werde alle paar Jahre entsorgt und in den Klärprozess der Anlage in Mandern eingebracht, erklärte Werkleiter Jörg Jost.
Im Anschluss gab Edgar Mohsmann vom Ingenieur-Büro Paulus und Partner aus Wadern einen Überblick über die anstehenden Umbaumaßnahmen. Er versicherte: "Wir werden nicht über die Köpfe der Anwohner hinweg planen, sondern in Einzelgesprächen die individuell beste Möglichkeit herauszufinden versuchen." Wie er versprach, soll es mit den Anwohnern eine Ortsbegehung geben. Zudem sollen zusammen geeignete Lösungen erarbeitet werden.

Extra

Das Land hat die Frist zur Fertigstellung der Erstausstattung nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers mit Abwasseranlagen und das Ende der Förderung der Erstausstattung auf Ende 2015 verbindlich festgelegt. Konkret wird gefordert, dass ein Konzept mit zeitlicher Planung ab 2013 über die Kreisverwaltung als Agenda vorgelegt wird. Für die restlichen Maßnahmen der Erstausstattung sind die Förderanträge über die SGD dem Land vorzulegen, alle notwendigen Maßnahmen zur Fertigstellung der Erstausstattung mit Abwasseranlagen müssen in dem Zeitraum 2013 bis 2015 erfolgen. Für Einzelanwesen mit größerer Entfernung zur nächsten Bebauung ist eine Kleinkläranlage zu errichten mit folgender Vorgehensweise: Die VG-Werke installieren die Kleinkläranlage und erhalten eine Förderung in Höhe von 50 Prozent Zuschuss und 50 Prozent zinsloses Landesdarlehen. In Höhe des Landesdarlehens verpflichtet sich der Eigentümer einen Baukostenzuschuss an die VG-Werke zu entrichten (wegen der Rückzahlungspflicht). Mit Fertigstellung verpflichtet sich der Eigentümer die Bau- und Unterhaltungslast (laufende Betriebskosten) zu übernehmen. Die Zahlung eines einmaligen Entgeltes und der laufenden (wiederkehrenden) Beiträge entfällt. hm

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