Kommunalreform Nur der Feinschliff fehlt noch

Kell am See/Saarburg · Die Verbandsgemeinden Kell und Saarburg haben sich den Gesetzentwurf für ihre Fusion genau angeschaut. Sie haben drei Änderungswünsche beispielsweise zum möglichen Einsparpotenzial der Verwaltung.

 Wird die neue VG Saarburg-Kell tatsächlich schon Anfang 2019 Wirklichkeit? Momentan sieht alles danach aus.

Wird die neue VG Saarburg-Kell tatsächlich schon Anfang 2019 Wirklichkeit? Momentan sieht alles danach aus.

Foto: TV/Laux, Simone

Es ist ein umfangreiches Werk, das das Mainzer Innenministerium zur geplanten Fusion der Verbandsgemeinden (VG) Kell am See und Saarburg geschickt hat. 307 Seiten stark ist der Gesetzentwurf, der die Details des Zusammenschlusses regeln soll. „Es stecken aber viele historische und statistische Informationen drin“, sagte Martin Alten (CDU), Bürgermeister der VG Kell, im Haupt- und Finanzausschuss (HFA). „Wir können uns auf den eigentlichen Gesetzestext beschränken, das sind etwa zehn Seiten.“

Beide Verbandsgemeinden wurden vom Land aufgefordert, bis zum 15. Februar ihre Meinung zum Entwurf zu äußern. Der Keller HFA hat dazu einstimmig eine Stellungnahme beschlossen. Auf Saarburger Seite hat sich Bürgermeister Jürgen Dixius (CDU) mit seinen 15 Ortsbürgermeistern, aber auch mit den Partnern in Kell abgestimmt. Gemeinsam regen sie kleinere Nachbesserungen an, etwa zur Übergangsfrist für die Wahl des Wehrleiters in der neuen VG Saarburg-Kell. Im Gesetzes­entwurf ist von sechs Monaten die Rede. „Wir hatten uns aber auf eine längere Übergangszeit geeinigt“, sagte Alten. Die Feuerwehren sollen bis Ende 2020 Zeit haben, ihren neuen Chef zu bestimmen und enger zusammenzuwachsen. Sonst bestehe die Gefahr, dass die kleinere Region der VG Kell „unterrepräsentiert“ sein könnte, heißt es in der Stellungnahme.

Bei der Verwaltung sieht der Entwurf mittelfristig pro Jahr ein Einsparpotenzial von 20 Prozent. „Unser externer Gutachter geht von 15 Prozent aus, die Zahl sollten wir dann auch einsetzen“, sagte Alten. Von Saarburger Seite wird zudem angemerkt, dass die neue VG wachse und dies bei Themen wie Schulen, Kitas und Bauland entsprechendes Personal erfordere.

Für den Fusionsvertrag, auf dem der Gesetzentwurf basiert, stimmte zwar eine große Mehrheit der Räte beider Verbandsgemeinden. Es gab aber auch kritische Stimmen (siehe Info). Dabei ging es meist um zwei Paragrafen, die sich mit der Angleichung der Wassergebühren sowie der VG-Umlage befassen. Bemängelt wurde, dass kein fester Zeitpunkt genannt werde, bis zu dem die heute unterschiedlich hohen Gebühren und Umlagesätze in den Verbandsgemeinden einheitlich sein sollen. Der steht nun im Gesetz: Bis spätestens 31. Dezember 2028 sollen beide Systeme zusammengeführt werden. Das sei das erklärte Ziel, sagte Alten. Allerdings – diesen Hinweis wollen beide Partner einfügen – erlaube das Kommunalabgabengesetz davon unabhängig eine getrennte Behandlung der Gebiete. Ob diese Option später genutzt werde, müsse zu gegebener Zeit entschieden werden, sagte Alten.

Viel gesprochen werde über die zwei Millionen Euro Entschuldungshilfe vom Land, sagte Alten. „Die werden uns nicht am 1. Januar 2019 auf einen Schlag überwiesen.“ Laut Gesetzentwurf werden 2019 und 2020 jeweils 750 000 Euro ausgezahlt, der Rest entsprechend des weiteren Tilgungsplans.

Eine Nachfrage kam von Felix Jäger (FWG) zum Thema hauptamtliche Beigeordnete. Der Entwurf gehe von bis zu zwei Beigeordneten in der neuen VG aus, im Vertrag sei von einem die Rede. „Widerspricht sich das nicht?“, fragte Jäger. Laut Alten haben beide bisherigen VG-Chefs einen gesetzlichen Anspruch darauf, bis zum eigentlichen Ende ihrer Amtszeit (2022) als hauptamtliche Beigeordnete eingesetzt zu werden. Diese Möglichkeit bilde das Gesetz ab. Der Fusionsvertrag regele davon unabhängig, dass es in Zukunft grundsätzlich in der VG Saarburg-Kell nur einen hauptamtlichen Beigeordneten geben soll.

Laut Alten gibt es noch ein Gespräch mit den Ortsbürgermeistern der VG Kell. Auch der Kreis Trier-Saarburg kann sich bis zum 15. Februar zum Gesetzentwurf äußern. Laut Pressesprecher Thomas Müller wird die Verwaltung dies übernehmen. Damit liegt in Sachen Fusion alles im Zeitplan. Die neue VG soll ab 1. Januar 2019 bestehen. Vorher müssen, vermutlich im Spätherbst, ein neuer VG-Rat und ein Bürgermeister gewählt werden. Den Termin hierfür kann der Kreis erst festlegen, wenn der Landtag das Gesetz verabschiedet hat. Das soll laut VG-Verwaltung Saarburg noch vor der Sommerpause passieren, laut Ministerium „so schnell wie möglich“.

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