Ortsgemeinde will Kreisstraße so nicht haben
Hentern · Die Kreisstraße 44 führt von Hentern zum Bahnhof Zerf. Ein Angebot des Kreises Trier-Saarburg, die Kreisstraße zur Gemeindestraße abzustufen , ist nicht im Sinne der Henterner Gemeindeväter. Jedenfalls nicht, wenn vor der Abstufung keine Sanierung vorgenommen wird.
Hentern. Das Angebot von Kreisverwaltung und Landesbetrieb Mobilität (LBM) zu einer Abstufung der K 44 zwischen Hentern und dem Bahnhof Zerf lehnt die Ortsgemeinde Hentern derzeit ab. Begründung: Der Landkreis bietet lediglich eine Entschädigungszahlung in Höhe von 11 500 Euro für eine Länge von 788 Metern an.
Geld allein reicht dem Rat nicht
Diese Zahlung der Entschädigung sei unabhängig von einer Entscheidung, ob sich die Gemeinde für eine Abstufung zu einer Gemeindestraße oder der Bestimmung nach zu einem Wirtschaftsweg entschließt. Im Falle einer Umwandlung in einen Wirtschaftsweg könnten zwar die Unterhaltungskosten, wie beispielsweise der Winterdienst, eingespart werden. Doch für den Rat ist das keine Option. "Man wird in 20 Jahren wieder ähnliche Straßenzustände wie nach dem Krieg vorfinden, sollte niemand mehr in der Lage sein, das vorhandene Straßennetz zu unterhalten", äußert sich Ortsbürgermeister Michael Marx.
Dieser Ansicht ist auch der Gemeinderat, der nach Aussprache übereinkommt, dass die vorgesehene Entschädigungszahlung nicht annähernd ausreicht, um die Kreisstraße zu sanieren oder zu unterhalten. Martin Alten, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kell, hat eine klare Linie: "Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Straßen von dem derzeitigen Träger in gutem und saniertem Zustand übergeben werden."
Auf der Grundlage der vorliegenden Ablösesumme lehnte der Gemeinderat die Übernahme der Straße einstimmig ab. "Die Ortsgemeinde sieht sich nicht in der Lage, die Unterhaltung der Straße zu gewährleisten", begründet Marx.
Über das Angebot zur Übertragung als Gemeindestraße könne die Ortsgemeinde erst dann entscheiden, wenn der Landkreis Trier-Saarburg bereit ist, vor der Abstufung eine Sanierung vorzunehmen. Alternativ wäre die Gemeinde Hentern auch mit einer Ablösesumme einverstanden, die den tatsächlichen Sanierungskosten entspricht. hm