Windkraft Reinsfeld: Warten auf die Baugenehmigung für Windräder

Reinsfeld · Die Gebiete für Windräder in der VG Hermeskeil stehen seit Dezember fest. Über Anträge für Anlagen bei Reinsfeld hat die Kreisverwaltung noch nicht entschieden. Ortsbürgermeister und Entwickler üben Kritik. Die Behörde kontert.

 Der Plan für die künftigen Windkraftgebiete in der VG Hermeskeil ist seit einigen Wochen in Kraft. Mit der Genehmigung für den Bau von neun Anlagen bei Reinsfeld geht es aber nicht entscheidend voran.

Der Plan für die künftigen Windkraftgebiete in der VG Hermeskeil ist seit einigen Wochen in Kraft. Mit der Genehmigung für den Bau von neun Anlagen bei Reinsfeld geht es aber nicht entscheidend voran.

Foto: Christa Weber

Neun Windräder wollen private Investoren auf Reinsfelder Gebiet bauen und dafür Pachterlöse an die Gemeinde zahlen. Ein entscheidendes Hindernis war bislang, dass die Verbandsgemeinde (VG) Hermeskeil mit ihrem neuen Flächennutzungsplan (FNP) nicht vorankam. Dieser Plan schreibt vor, wo sich künftig überhaupt Windräder drehen dürfen. In den vergangenen fünf Jahren musste der Flächennutzungsplan mehrmals geändert werden.

Inzwischen hat ihn die Kreisverwaltung Trier-Saarburg aber genehmigt. „Und der Kreis hatte uns zugesagt, sobald der Plan durch ist, werden auch die Bauanträge für die Windräder zügig genehmigt“, stellte der Reinsfelder Ortsbürgermeister Rainer Spies (SPD) vor kurzem im Gemeinderat fest. Dieses „Versprechen“ werde offensichtlich nicht eingehalten, kritisierte Spies.

Mit dem Verlauf der Antragsprüfung ist auch Dominik Eichert unzufrieden. Er ist Projektleiter bei der Firma Gaia, die den Windpark Hochwald bei Reinsfeld gemeinsam mit der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) umsetzen will.

Eichert berichtete über den aktuellen Stand der Dinge. Der genehmigte FNP biete den Investoren jetzt die Grundlage, ihr eigenes Verfahren abzuschließen. Der Kontakt mit der Behörde laufe aber „weiter schwierig“, sagte Eichert.

Bei einem Gespräch Mitte Februar habe die Kreisverwaltung zwar erklärt, dass sie keine zusätzlichen Artenschutz-Untersuchungen mehr fordere. „Es wurden aber neue Fragen präsentiert.“ Unter anderem habe die Behörde Probleme mit der Verständlichkeit der Antragsunterlagen.

„Wir sehen das anders, aber wir werden jetzt alle Unterlagen überarbeiten und erneut vorlegen“, sagte Eichert. Trotz Planungskosten im „hohen sechsstelligen Bereich“ halte man an dem Projekt fest: „Wir wollen zum Ende kommen, und sind dem auch ein Stück näher.“

Eichert skizzierte einen möglichen weiteren Zeitplan: Wenn die Behörde im April die überarbeiteten Unterlagen erhalte, könne im Mai die vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit starten. Falls dann im Oktober die Bauanträge genehmigt würden, könnten Ende des Jahres die Rodungsarbeiten und Anfang 2019 der Bau der Windräder starten.

Michael Hülpes, Bürgermeister der VG Hermeskeil, fragte nach, ob die Standorte im Hochwald für die Investoren nach wie vor „lukrativ“ seien. Dazu sagte Eichert: „Es ist auf jeden Fall ein Standort, der unter den heutigen Bedingungen wirtschaftlich betrieben werden kann.“

Damit spielte er auf neue Regelungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz an. Demnach wird für die Einspeisung des Stroms aus der Windkraft keine feste Vergütung mehr gezahlt. Die Förderhöhe wird in einem Ausschreibungsverfahren ermittelt, an dem der Betreiber jedes Windrads mit einer Leistung von mehr als 750 Kilowatt teilnehmen muss. „Anfangs ging der Preis stark runter, hat sich jetzt aber wieder erholt“, sagte Eichert.

„Man sieht, dass die Schwierigkeiten noch immer nicht beseitigt sind“, urteilte Ortsbürgermeister Spies. Die Interessen der Reinsfelder Bürger würden „mit den Füßen getreten“. Er appelliere erneut an den Kreis, sagte Spies, das Verfahren zügig abzuschließen.

Der TV hat bei der Kreisverwaltung nachgefragt, was sie zu den Beschwerden aus Reinsfeld sagt. Sie teilt mit, dass sie als Genehmigungsbehörde „grundsätzlich bestrebt“ sei, „Anträge zügig zum Abschluss zu bringen“. Dies setze aber voraus, dass die vorgelegten Unterlagen den gesetzlichen Anforderungen genügten. „Das ist hier nicht der Fall.“

Die untere Naturschutzbehörde habe die im April 2017 vorgelegten Gutachten zu Vögeln und Fledermäusen als „unzureichend“ bewertet, teilt die Verwaltung mit. Die geforderten Nachuntersuchungen hätten die Einschätzung der Behörde bestätigt, „dass es sich um einen Planungsraum mit sehr hoher Bedeutung für den Artenschutz handelt“.

Zu den im Januar 2018 gelieferten tierökologischen Nachuntersuchungen fehle noch eine „nachvollziehbare artenschutzrechtliche Bewertung“. Liege diese vor, entscheide die Naturschutzbehörde, ob die Unterlagen für die öffentliche Auslegung ausreichten. Wann endgültig über die Anträge entschieden werde, dazu könne die Verwaltung „derzeit keine konkrete Aussage“ treffen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort