Streit um Jahresabschlüsse spitzt sich zu

Lampaden · Einmaliger Vorgang im Kreis: Ein Teil des Lampadener Gemeinderats will die Haushaltsabschlüsse für 2011 und 2012 nicht absegnen. Die Kommunalaufsicht hält das für rechtswidrig und will die Sache nun endgültig klären lassen.

 Ein Jahresabschluss fasst die finanzielle Lage einer Gemeinde am Ende eines Haushaltsjahrs zusammen. Bei dem Streit um die Absegnung zweier Jahresabschlüsse in Lampaden geht es allerdings weniger um finanzielle Dinge, sondern vor allem um das Versäumen einer Frist. TV-Foto: Christa Weber

Ein Jahresabschluss fasst die finanzielle Lage einer Gemeinde am Ende eines Haushaltsjahrs zusammen. Bei dem Streit um die Absegnung zweier Jahresabschlüsse in Lampaden geht es allerdings weniger um finanzielle Dinge, sondern vor allem um das Versäumen einer Frist. TV-Foto: Christa Weber

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Lampaden Ein Thema, das in Gemeinderäten meist zügig abgehandelt wird, sorgt in Lampaden seit fast zwei Jahren für Streit. Es geht um die Abschlüsse zu den Haushaltsjahren der Ortsgemeinde von 2011 und 2012. Ein Teil des Lampadener Rats weigert sich, diese Dokumente abzusegnen und dem damaligen Gemeindevorstand zu bescheinigen, dass beim Verbuchen der Rechnungen alles korrekt gelaufen ist (TV vom 26. Mai 2016). Inzwischen hat sich der Konflikt so weit zugespitzt, dass ihn die oberste Kommunalaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier klären muss. Worum geht es? Die Lampadener Ratsfraktion BGL (Bürgerliste Lampaden) hat es bislang abgelehnt, die Abschlüsse zu beschließen und den damaligen Ortsbürgermeister sowie die Beigeordneten zu entlasten. Die BGL begründet dies mit versäumten Fristen laut Gemeindeordnung (GemO). Dort steht im Paragraf 108, der Jahresabschluss sei "innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen". Paragraf 114 besagt, dass der Rat darüber spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres zu beschließen hat. Beides war nicht der Fall. Die untere Kommunalaufsicht beim Kreis Trier-Saarburg sieht darin jedoch keinen Grund, die Beschlüsse zu verweigern. Widerspruch eingelegt Die Aufsichtsbehörde hat den Lampadener Rat mehrmals aufgefordert, die Beschlüsse nachzuholen. Dies geschah nicht. Ende 2016 hat sie die Beschlüsse angeordnet - eine Premiere im Kreis. Dagegen hat die Ortsgemeinde Widerspruch eingelegt und mit der Begründung einen Rechtsanwalt beauftragt. Letzteres wurde in der jüngsten Ratssitzung beschlossen (sechs Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen). Diskussion im Rat In der Sitzung hat die BGL-Fraktion ihre Argumente genannt. Es liege "ein klarer Rechtsbruch" durch die VG-Verwaltung vor, die beide Abschlüsse zu spät vorgelegt habe, sagte Franz Georg Laaß. Er werde sich nicht daran beteiligen, dies zu "legalisieren". Norbert Koltes sprach von Verstößen gegen "mindestens acht Gesetze", die er bei der Rechnungsprüfung benannt habe. Sebastian Backes (fraktionslos) erklärte, es sei genug Zeit gewesen, für die Fristversäumung eine "Ausnahmeregelung" zu schaffen: "Ich werde meinen Kopf nicht für etwas hinhalten, das andere verbockt haben." CDU und GfL (Gemeinsam für Lampaden), die gegen die Verweigerung der Beschlüsse sind, hielten dagegen. "Ich verstehe das Ganze nicht", sagte Pia Linden-Burghardt (GfL). "Rein rechnerisch war doch alles in Ordnung." Streit um Stimmrecht Petra Huwer und Gerhard Willems (beide CDU) durften laut Ortsbürgermeister Martin Marx wegen Befangenheit nicht mitstimmen. Beide hatten darauf bestanden und betont, dass laut Kommunalaufsicht keine Gründe für ihren Ausschluss vorlägen. Das habe die Behörde Marx schriftlich bestätigt, sagte Huwer. Laut Marx lag dazu "keine schriftliche Aussage" der Behörde vor. Der Ortschef zitierte aus dem Brief eines Rechtsanwalts, der die Befangenheitsgründe bestätigte. Verbandsbürgermeister Martin Alten hat den Beschluss wegen Rechtswidrigkeit ausgesetzt. Das sagt die Kreisverwaltung Rolf Rauland, Geschäftsbereichsleiter für Kommunales bei der Kreisverwaltung, betont, dass die Fristen für die Vorlage der Jahresabschlüsse in keiner der 104 Ortsgemeinden im Kreis eingehalten werden konnten. Dies liege an der Umstellung auf die kaufmännische Buchführung. Diese Fristen seien aber keine "Ausschlussfristen", erklärt Wilhelm Steinbach von der Kommunalaufsicht. Auch wenn man sie überschreite, könnten die Beschlüsse später noch gefasst werden.Es gebe "keine sachlichen Gründe", die Beschlüsse zu verweigern, sagt Steinbach. Die Verschuldung der Ortsgemeinde Lampaden aus Investitionen liege mit 400 Euro pro Einwohner "auf dem untersten Level im Land". Die Beschlüsse seien nur zu versagen, sagt Alois Zehren, Leiter der Kommunalaufsicht, wenn die Abschlüsse "kein den tatsächlichen finanziellen Verhältnissen der Gemeinde auch nur annähernd entsprechendes Bild vermitteln". Dies sei nicht der Fall. Dem damaligen Gemeindevorstand könne die Entlastung nur verweigert werden, wenn Verstöße benannt und sorgfältig begründet würden. Die Argumente der Lampadener seien aber "für die Beschlüsse völlig irrelevant", sagt Zehren. Da dem früheren Ortschef konkret nichts vorgeworfen werde, müsse dieser auch keine Konsequenzen fürchten. "Es gibt hier das Grundproblem, dass man eine Rechtsauffassung nicht anerkennt, weil sie einem nicht passt", sagt Kreis-Pressesprecher Thomas Müller. Das gelte auch für den jüngsten Stimmrecht-Streit. Bei dem Beschluss sei es nur um das Einlegen von Rechtsmitteln gegangen, sagt Alois Zehren. Deshalb habe für die damaligen CDU-Beigeordneten "kein unmittelbarer Vor- oder Nachteil" bestanden. Sie hätten daher mitstimmen dürfen. Man werde die Akte nun der ADD zur "kostenpflichtigen Entscheidung" vorlegen: "Wir sind zuversichtlich, dass unserer Auffassung zugestimmt wird."KommentarMeinung

Da haben sich einige völlig verranntNatürlich darf man Behörden kritisieren und auf Fehler hinweisen. Der Lampadener Ortschef und die BGL haben sich beim Thema Jahresabschlüsse allerdings völlig verrannt. Es wurden Fristen überschritten, okay. Aber die Zeit lässt sich nicht zurückdrehen. Überall im Land wurden die Abschlüsse verspätet vorgelegt und im Nachhinein beschlossen. Welche Konsequenzen sollen denn den Lampadenern drohen, die den Räten der 103 anderen Gemeinden im Kreis offenbar keine Angst machen? Nachweisbare Verstöße des damaligen Gemeindevorstands werden nicht benannt. Aber allein darum geht es bei der Entlastung. Der Beschluss ist kein Mittel dafür, Dinge zu kritisieren, die einem nicht passen, die aber mit der Sache nichts zu tun haben. Darüber sollten die Beteiligten nachdenken, bevor sie Anwälte einschalten und Kosten für die Ortsgemeinde verursachen, der dieser Streit keinerlei Vorteile bringen wird. c.weber@volksfreund.de

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