Streit um Prozente

Eine "inkonsequente Haltung" wirft Udo Moser, Sprecher der "Bürger für Bürger" (BFB) dem Hermeskeiler Stadtrat vor. Er ist der Meinung, dass die Mehrheit des Gremiums bei der Festsetzung der Ausbaubeiträge, die die Anlieger der Bahnhofsstraße und des Rascheider Wegs zahlen müssen, zweierlei Maß angelegt habe.

Hermeskeil. (ax) Beim Ausbau der Bahnhofsstraße übernimmt die Stadt 60 Prozent der Kosten, den Rest müssen die Anlieger aufbringen. Dies hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig und ohne weitere Diskussionen entschieden. Nach dem öffentlichen Teil sah sich BFB-Fraktionssprecher Udo Moser dennoch zu einer Stellungnahme genötigt. Er kritisierte gegenüber dem TV die "inkonsequente Haltung des Stadtrats". Hintergrund: Bei der Festlegung des Stadtanteils hatte das Gremium die Bahnhofsstraße genau wie den nahe gelegenen Mühlenweg als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr eingestuft. "Das war auch völlig in Ordnung", betonte Moser. Kein Verständnis habe er aber dafür, dass bei der Entscheidungsfindung eine Folie als Grundlage diente, die sich an einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz orientiert. Sie listet auf, mit welchen Prozentsätzen Kommunen die Anlieger unterschiedlicher Straßentypen an den Ausbaukosten beteiligen sollte. Eben auf diesen Richterspruch hatten sich vor einigen Monaten die Bewohner des "Rascheider Wegs" im Stadtteil Höfchen vergeblich berufen (der TV berichtete). Nach ihrer Auffassung ist auch der "Rascheider Weg" seit der Erschließung des dahinter gelegenen Neubaugebiets eine Durchgangsstraße. Deshalb forderten sie einen Stadtanteil von 60 Prozent. Der Stadtrat hatte im Sommer jedoch beschlossen, "nur" 40 Prozent der Ausbaukosten zu übernehmen. Gegen diese Entscheidung haben die Anwohner beim Kreisrechtsausschuss Einspruch eingelegt. "Die beiden Fälle kann man nicht miteinander gleichsetzen", entgegnet Ilona König (CDU) auf die Kritik der BFB. "Die Position der Rats-Mehrheit ist klar: Der Rascheider Weg ist keine Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr, sondern es handelt sich für unsere Begriffe um eine Anliegerstraße."

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