Wo Windräder Tiere und Biotope bedrohen

Trier/Schweich · Lange haben die Bürgermeister auf die Gutachten gewartet, nun liegen sie vor: Studien zum Landschaftsbild und zum Arten- und Biotopschutz sollen bei der Fortschreibung der Flächennutzungspläne Hinweise auf Risikozonen für Windkraft-Standorte geben.

Trier/Schweich. Bis zum Jahr 2020 möchte die Landesregierung die Zahl der Windräder verdoppeln. Derzeit gibt es etwa 1125 in Rheinland-Pfalz, 400 sind es in der Region Trier. Seit Mainz die Energiewende ausgerufen und die Standards für Windkraft gelockert hat - sogar im Wald oder den Höhenzügen an Flüssen sollen sie erlaubt sein -, macht sich so etwas wie Goldgräberstimmung in den Gemeinden breit. Viele Orte hoffen auf Einnahmen aus der Windkraft; mögliche Standorte haben sie längst ausgekundschaftet.
Keine Ausschlusskriterien


Doch bis zur Stromproduktion ist es noch ein weiter Weg. Zunächst einmal müssen die Flächennutzungspläne der Verbandsgemeinden (VG) das betreffende Areal als geeignet ausweisen. Und Voraussetzung dafür sind die Gutachten zweier Planungsbüros, die in den vergangenen sechs Monaten mögliche Auswirkungen von Windkraftanlagen auf das Landschaftsbild sowie auf Fauna und Flora untersucht haben. Die Ergebnisse werden am 31. Mai in der Saarburger Stadthalle öffentlich vorgestellt.
In einer Bürgermeister-Dienstbesprechung sind die Verwaltungschefs gestern im Kreishaus vorab informiert worden. "Die Studien legen Risiken, aber keine Ausschlusskriterien fest", sagt Kreissprecher Thomas Müller. Sie böten Abwägungsmaterial für die Verbandsgemeinden. Wichtig sei, dass jetzt für das Kreis- und Stadtgebiet einheitliche Bewertungsgrundlagen vorlägen, die unmittelbar von den Planungsbüros verwertet werden könnten. Auch für andere Genehmigungsverfahren und Projekte seien die Daten relevant. Auftraggeber der Gutachten sind die Verbandsgemeinden Hermeskeil, Konz, Ruwer, Saarburg, Schweich und Trier-Land sowie die Stadt Trier; bezüglich des Landschaftsbildes hat sich auch die VG Thalfang beteiligt. Der Kreis ist als Koordinator eingeschaltet.
Über mögliche Windkraft-Standorte sei bei der Vorstellung der Gutachten noch nicht gesprochen worden, sagt Christiane Horsch, Bürgermeisterin der VG Schweich. Man habe aber jetzt mehr Klarheit darüber, welche Standorte kritisch und welche weniger kritisch betrachtet werden müssten. Das sei wichtig, um mit der größeren Freiheit, die man bei der Windkraft vor Ort bekommen habe, verantwortungsvoll umzugehen. Horsch bestätigt, dass der Erwartungsdruck groß ist: "Viele Gemeinden glauben, sie könnten gleich loslegen, aber es wird noch dauern, bis die Flächennutzungspläne genehmigt sind." Auch müsse man die endgültige Fassung des LEP (Landesentwicklungskonzepts) abwarten.
Bevor ein Windrad genehmigt wird, muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden: Lärm, Schattenwurf, Abstände, Auswirkungen auf Tiere und Umwelt - das alles muss im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Auch Naturschutzverbände werden gehört; ferner können Bürger, die sich durch die Anlage beeinträchtigt fühlen, Widerspruch einlegen.Meinung

Windkraft-Chaos
Beim Thema Windkraft ist viel Dampf im Kessel: Die Gemeinden scharren mit den Hufen, wollen schnell ans große Geld. Die Firmen ebenso; sie haben teilweise schon Vorverträge über Flächen abgeschlossen, die noch nicht genehmigt sind. Die Landesregierung will bis 2030 den kompletten Strombedarf über erneuerbare Energien decken und überantwortet es den Verbandsgemeinden, für geeignete Standorte zu sorgen. Diese wiederum sind überfordert mit so viel Entscheidungsfreiheit, weil sie rechtlich auf tönernen Füßen stehen und Angst davor haben, dass potenzielle Windanlagen-Betreiber, die abgeblitzt sind, Schadensersatz fordern könnten. In diesem Tohuwabohu geben die Gutachten zum Landschaftsbild und zum Arten- und Biotopschutz erst einmal Orientierung. Was sie für den Schutz unserer Umwelt tatsächlich bedeuten, wird die Praxis zeigen. a.follmann@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort