Kommunalpolitik Straßenausbau in Zerf: Wer soll künftig zahlen?

Zerf · Die Ratsmitglieder in Zerf sind sich uneinig, ob sie die Beiträge für erneuerte Gemeindestraßen auf alle Hausbesitzer im Ort verteilen wollen. Die Entscheidung könnte aber bald fallen.

 Die Ortsdurchfahrt in Zerf ist seit kurzem fertig ausgebaut. Da aber noch einige weitere Straßen sanierungsbedürftig sind, überlegt der Gemeinderat, die dafür fälligen Beiträge auf mehr Schultern zu verteilen.

Die Ortsdurchfahrt in Zerf ist seit kurzem fertig ausgebaut. Da aber noch einige weitere Straßen sanierungsbedürftig sind, überlegt der Gemeinderat, die dafür fälligen Beiträge auf mehr Schultern zu verteilen.

Foto: Trierischer Volksfreund/Christa Weber

Kaputte Straßen wieder herzurichten, kostet viel Geld. Neben der Gemeinde müssen auch die Anwohner dafür aufkommen. In Zerf überlegt man schon länger, am System dieser Ausbaubeiträge etwas zu ändern. „Das beschäftigt uns seit Ewigkeiten“, erklärte Ortsbürgermeister Dieter Engelhardt (SPD) am Donnerstagabend im Gemeinderat. Jetzt sei das Thema wieder akut, weil demnächst vor allem im Ortsteil Oberzerf einige Straßen zu erneuern seien. Weil die Preise dafür laut Ortschef „katastrophal nach oben geschnellt“ sind, sei die Lage für die Anlieger mittlerweile „erdrückend“.

Denn derzeit zahlen beim Ausbau einer Gemeindestraße nur die direkten Anlieger dieser Straße. Die Gemeinde steuert einen Anteil bei. In Rheinland-Pfalz gibt es jedoch ein alternatives Abrechnungsmodell: die wiederkehrenden Beiträge. Dabei gelten alle Ortsstraßen als eine Verkehrsanlage. Alle beitragspflichtigen Hausbesitzer im Dorf zahlen jährliche Beiträge, egal wo ausgebaut wird. So werden statt hoher Summen, die bestimmte Anlieger einmalig zahlen, für alle jährliche, aber niedrigere Beiträge fällig.

Beide Modelle hätten Vor- und Nachteile, sagte Engelhardt. Diese seien jedem bekannt und mehrfach im Rat diskutiert worden. Er wolle nun einen Grundsatzbeschluss herbeiführen, ob in Zerf das System gewechselt werden solle. Diesen Beschluss fasste der Rat jedoch nicht. Die Entscheidung wurde mit knapper Mehrheit vertagt. Mehrere Ratsmitglieder fühlten sich dafür nicht genug informiert.

Alfred Gelz (GfZ) erinnerte an den Vortrag eines Fachmanns vor einem Jahr im Gemeinderat. Dieser habe von der Einführung wiederkehrender Beiträge in Zerf eher abgeraten. Zudem sei damals beschlossen worden, man werde einen Ausbauplan für die nächsten Jahre aufstellen, weitere Fakten von der Verwaltung in Kell zusammenstellen lassen und frühzeitig die Bürger einbeziehen. Dies sei alles bisher nicht geschehen.

Michael Finkler (BOK) plädierte für eine Umstellung: „Wir sind eine Solidargemeinschaft und sollten uns auch als eine solche darstellen.“ Wer die Abrechnungen zum Ausbau der Bahnhofsstraße kenne, der wisse, dass diese hohen einmaligen Summen für die Bürger nicht mehr zu stemmen seien. In Zukunft lägen die Beträge sicher zwischen 15 000 und 30 000 Euro, bei den wiederkehrenden Beiträge sei mit 200 bis 300 Euro jährlich zu rechnen. Der Ausbau der Straßen werde dadurch weder teurer noch günstiger, aber „auf breitere Schultern verteilt“. Notwendige Sanierungen würden dann nicht mehr „verschleppt“. Finkler betonte, dass eine Änderung bald erfolgen müsse: „Wenn Oberzerf saniert ist, brauchen wir nicht mehr umstellen.“ Hintergrund ist, dass Anwohner, die erst vor kurzem für einen Ausbau ihrer Straße bezahlt haben, für eine gewisse Zeit nicht zur Kasse gebeten werden dürfen.

Alfred Gelz sagte, man müsse auch die Gegenargumente nennen: Ein gewohntes Modell werde verändert. Bei Anwohnern, deren Straße nicht bald ausgebaut werde, sei mit „wenig Akzeptanz“ zu rechnen. Zudem nähmen die Forderungen nach Straßensanierungen zu und der Verwaltungsaufwand steige. Anlieger an Kreis- und Bundesstraßen, die bislang beim Ausbau ihrer Straße nur für Bürgersteige und Laternen zahlten, würden dann bei allen Ortsstraßen mit veranlagt. Diese Entscheidung zu treffen, erklärte Gelz, sei eigentlich Aufgabe des am 26. Mai 2019 neu zu wählenden Gemeinderats. Bruno Thiel (CDU) bemängelte, dass die Zeit seit Mai 2017 nicht genutzt worden sei, weitere Informationen zusammenzutragen. Etwa zur Anzahl der Anlieger, für die eine Schonfrist gelte, weil ihre Straßen erst vor ein paar Jahren erneuert wurden. Oder zur Zahl der Straßen, die man dann angehen wolle.

„Natürlich müssen wir einen Plan aufstellen“, sagte Engelhardt. Es sei aber klar, dass zum Beispiel der Ausbau der Kapellen- und Hauptstraße in Oberzerf anstehe. An den Argumenten für oder gegen den Systemwechsel werde sich nichts ändern. Der Rat müsse jetzt grundsätzlich erklären, ob er den einen oder den anderen Weg gehen wolle. Engelhardt las einen Beschlussvorschlag des Gemeinderats Kell vor, den er auch für Zerf empfahl. Der Rat in Kell hatte im Mai einstimmig beschlossen, wiederkehrende Beiträge einzuführen, die Verwaltung eine Satzung ausarbeiten zu lassen und die Bürger über den Beschluss zu informieren (TV vom 8. Mai). In Kell hatte sich der Bauausschuss zuvor auf ein konkretes Ausbauprogramm für die nächsten 15 Jahre geeinigt. Dem Rat waren vor der Entscheidung Musterberechnungen für einzelne Straßenzüge vorgelegt worden.

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung beantragte Alfred Gelz eine Vertagung. Der Antrag wurde mit acht zu sechs Stimmen angenommen. Nun sollen bis zur nächsten Ratssitzung im Dezember die geforderten Informationen beschafft werden.

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