Anlieger ziehen vor Verwaltungsgericht

Heinzerath · Mehrere Heinzerather, die für den Ausbau dreier Straßen anteilmäßig zur Kasse gebeten werden, haben sich an das Verwaltungsgericht Trier gewandt, um anstehende Zahlungen vorerst abzuwenden. Ihr Vorwurf an die Verwaltung: Es gebe keinen rechtsgültigen Beschluss für den Ausbau.

Heinzerath. In Heinzerath kehrt wegen der Anliegerkosten für den Ausbau dreier Straßen keine Ruhe ein. Alle fünf Anwohner der Valeriusstraße hätten gegen die Kostenbescheide der Gemeinde Widerspruch eingelegt und diesen auch begründet, sagt Manfred Kräber, einer der Betroffenen. Sie werfen der Verwaltung Fehler bei der Erstellung der Bescheide vor. Der Hauptkritikpunkt: Sie bezweifeln, dass seitens der Gemeinde ein Gremium einen rechtskräftigen Beschluss zum Ausbau der Straßen getroffen habe. Zwar habe der Ortsbeirat über den Ausbau abgestimmt, was der Morbacher Bürgermeister Andreas Hackethal bestätigt. Er verweist auf Beschlüsse aus den Jahren 2009 und 2012. Doch nach Meinung der Anlieger dürfe der Ortsbeirat nicht über eine solch hohe Investition entscheiden, sagt Kräber. Denn laut der Hauptsatzung der Einheitsgemeinde Morbach müssten Investitionen, die mehr als 120 000 Euro kosteten, im Gemeinderat beschlossen werden.
Der Ausbau der drei Straßen, Valeriusstraße, Haardtkopfstraße und Am Ring, hatte rund 220 000 Euro gekostet. Ein entsprechender Beschluss sei in den Protokollen des Gemeinderats nicht zu finden. Der Beschluss des Ortsbeirats hat deshalb nach Auffassung der Anlieger lediglich empfehlenden Charakter (der TV berichtete).
Da sich die Morbacher Verwaltung laut Kräber weder zu den eingereichten Widerspruchsbegründungen noch zu einem Antrag der Anlieger auf Aussetzung der Vollziehung geäußert habe, hatten sich die Anlieger an das Verwaltungsgericht Trier gewandt. Dieses habe die Unterlagen von der Verwaltung angefordert, um den Sachverhalt zu prüfen, sagt Kräber.
Es bleiben Fragen: Der Morbacher Bürgermeister Andreas Hackethal lässt in seiner jüngsten Stellungnahme gegenüber dem TV offen, welches Gremium in welcher Sitzung den Ausbau rechtsgültig beschlossen habe. Er sagt lediglich, dass die Beschlüsse ordnungsgemäß zustande gekommen seien. Im Hinblick auf das schwebende Verfahren bittet der Bürgermeister um Verständnis, "wenn ich es bei der abstrakten Formulierung belasse". cst

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