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Die Morbacher gehen am Freitag auf die Straße, weil sie mit der Notarzt-Versorgung in der Einheitsgemeinde unzufrieden sind. Bei den zuständigen Behörden ist man stattdessen der Auffassung, dass die vorhandene Rettungsdienst-Struktur ausreichend sei. Ist der "Patient" Notarztversorgung also schwerkrank oder kerngesund?

Morbach. (iro) "Wir sind keine Menschen zweiter Klasse", heißt es in den Aufrufen für die Kundgebung am Freitag. Die Initiatoren wollen zeigen, dass die Morbacher "diesen Zustand nicht länger dulden". Der TV beantwortet in dem Zusammenhang die wichtigsten Fragen.

Warum wollen die Morbacher einen eigenen Notarzt?

17 Jahre lang hat der Morbacher niedergelassene Arzt Guy Roger Neis zusätzlich zu seiner Praxistätigkeit als Notarzt gearbeitet. Im vergangenen Jahr hat er dies eingestellt. Inzwischen wird die Einheitsgemeinde Morbach von Rettungshubschraubern und Notärzten anderer Standorte wie Hermeskeil, Bernkastel-Kues und Idar-Oberstein mitversorgt.

Ist das denn nicht genug?

Die zuständigen Behörden halten die aktuelle Regelung für ausreichend. Seit diesem Jahr existiert eine Empfehlung im Landesrettungsdienstplan, dass ein Notarzt in der Regel in 30 Minuten vor Ort sein soll (siehe auch den nebenstehenden Text). Vor allem Rettungshubschrauber sind in der Regel in wenigen Minuten vor Ort. Bei schlechter Witterung und nachts bleiben sie allerdings am Boden. Dann ist Morbach auf die Notärzte aus den Krankenhäusern in der Umgebung angewiesen. Von manchen dieser Standorte aus ist Morbach nach Auffassung von Bürgermeister Eibes bei schwierigen Verkehrsverhältnissen in 30 Minuten nicht zu erreichen. Allerdings hält man in Morbach diese Frist ohnehin für zu lang.

Warum?

Es gibt Krankheitsbilder, bei denen die ärztliche Behandlung innerhalb von wenigen Minuten lebenswichtig sein kann. Das gilt etwa für Herzinfarkte, akute Durchblutungsstörungen im Gehirn oder starke Asthma-Anfälle. Im Innenministerium verweist man auf ein Eckpunkte-Papier zur notfallmedizinischen Versorgung. Die dort vorgegebene Zeit von 90 Minuten bis zum Beginn einer klinischen Therapie etwa für einen Schlaganfall-Patienten kann nach Ansicht von Fachleuten eingehalten werden.

Nach welchen Kriterien wird eigentlich ein Notarzt-Standort festgelegt?

Nach dem Rettungsdienstgesetz sind Krankenhäuser verpflichtet, Notärzte zur Verfügung zu stellen. Allerdings gibt es nicht an jedem Krankenhaus einen Lebensretter. Das ist beispielsweise in Baumholder, Kreis Birkenfeld, so. Es gibt auch Notarzt-Standorte ohne Krankenhaus, etwa in Senheim, Kreis Cochem-Zell. Neben der Luftrettung können bei Bedarf auch niedergelassene Ärzte mitwirken.

Aber das war doch in Morbach der Fall…

Zeitweilig hatten sich Mediziner bereiterklärt, übergangsweise im Rahmen ihrer Möglichkeiten einzuspringen. Doch ihnen drohten haftungsrechtliche Probleme. Erschwerend kommt hinzu, dass sie lediglich Einsatzpauschalen erhalten. Geschieht während ihrer Bereitschaftszeiten nichts, bleiben sie auf den Kosten sitzen.

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