Autofahrt ohne Versicherungsschutz
Morbach. (red) Bei einer Verkehrskontrolle am Samstagmorgen wurde ein Fahrzeug angehalten, bei dem die Kurzzeitkennzeichen abgelaufen waren. Neben der fehlenden Zulassung bestand auch kein Versicherungsschutz mehr, so dass gegen den Fahrer des Fahrzeugs ein Strafverfahren wegen der Fahrt ohne Versicherungsschutz eingeleitet wurde.
14.09.2008
, 21:38 Uhr