Bürger müssen vorerst nicht zahlen

Heinzerath · Im Streit um die Anliegerkosten nach dem Straßenausbau in Heinzerath soll jetzt der Kreisrechtsausschuss über die Widersprüche entscheiden. Doch die Anlieger glauben, dass sich vorher die Verwaltung zu den Einwänden äußern muss.

Heinzerath. Im Streit um die Anliegergebühren nach einem Straßenausbau in Heinzerath hat die Morbacher Verwaltung den Vollzug von Kostenbescheiden vorläufig ausgesetzt.
Vorangegangen waren Widersprüche von Anliegern, weil die Gebühren aus ihrer Sicht falsch berechnet worden sind. Damit diese vor einer Entscheidung über die Widersprüche die teilweise fünfstelligen Summen nicht zahlen müssen, haben sie gleichzeitig einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, sagt Manfred Kräber, einer der Anlieger. Da die Verwaltung darauf nicht innerhalb einer gesetzten Frist von zwei Wochen geantwortet habe, haben sich die Betroffenen ans Verwaltungsgericht gewandt. Daraufhin habe die Gemeinde eingelenkt und auf die Zahlung der Beiträge verzichtet, bis der Kreisrechtsausschuss, an den die Verwaltung die Widersprüche gesandt hat, über diese entschieden habe. Damit hat sich das Verfahren wegen der Aussetzung der Zahlung für das Verwaltungsgericht erledigt. Allerdings hat dieses der Gemeinde die Gerichtskosten aufgebrummt, weil sich die Verwaltung nicht innerhalb der gesetzten Frist bei den Widerspruchsführern gemeldet habe, was nach Ansicht des Gerichts zumutbar gewesen wäre. Den Streitwert hat das Gericht auf 12 238 Euro festgesetzt. Bei einem Streitwert von 12 000 Euro betragen die Gerichtsgebühren 267 Euro, teilt Christiane Verheul vom Verwaltungsgericht Trier mit.
Bürgermeister Andreas Hackethal bestätigt die Darstellung Kräbers und sagt, man wolle vor der Entscheidung des Kreisrechtsausschusses auf den Vollzug verzichten, so dass die Anlieger bis dahin nicht zahlen müssen. Wann das Gremium über die Widersprüche entscheide, sei Sache des Ausschusses. Kräber bezweifelt allerdings, dass sich die Gemeinde korrekt verhalten hat, als sie die Widersprüche an den Ausschuss zur Entscheidung geschickt habe.
Hackethal: Korrektes Verfahren


Denn bevor dieses Gremium eingeschaltet werde, müsse die Morbacher Verwaltung selbst prüfen, ob Abhilfe geschaffen werden könne und die Ergebnisse den Beschwerdeführern mitteilen. Das sei bisher nicht passiert, sagt er.
Hackethal sagt, das Verfahren verlaufe korrekt. Nach Rückfrage beim Ausschuss sei zur Vorgehensweise der Verwaltung nichts zu beanstanden. Wegen des schwebenden Verfahrens wolle er sich nicht weiter äußern.Extra

In Heinzerath sind 2014 mehrere Ortsstraßen ausgebaut worden. Anlieger, die den Ausbau mitfinanzieren müssen, monieren Fehler bei der Abrechnung. Unter anderem seien Maße falsch ermittelt worden. Diese hätten vor dem Zusenden der Bescheide korrigiert werden müssen. Die Morbacher Verwaltung sagt, die der Abrechnung zugrunde liegenden Aufmaße seien korrekt. Die Anlieger monieren weiterhin, dass kein ordnungsgemäßer Beschluss eines Rats zum Ausbau der Straßen existiere. Der Morbacher Bürgermeister Andreas Hackethal widerspricht dem und sagt, die entsprechenden Beschlüsse seien ordnungsgemäß zustandegekommen. cst

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