Eine allerletzte Chance

Wittlich/Gerolstein · Wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, Körperverletzung und Drogenmissbrauchs ist ein 19-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Gerolstein zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Wittlich setzt ihm aber strenge Auflagen.

Eine allerletzte Chance
Foto: Frank Goebel

Wittlich/Gerolstein. Mit regungsloser Miene verfolgt der junge Angeklagte die Ausführungen von Staatsanwalt Michael Zell und Richter Josef Thul. Dabei muss der 19-Jährige mit dem dunklen, kurzgeschnittenen Haar, dem schmalen, blassen Gesicht und dem türkisblauen Hemd harte Urteile über seine Person ertragen. "Er hat nichts geleistet", "er hat Defizite in massiver Form", "er läuft einfach nicht in der Spur", so die Meinung der Juristen über den jungen Mann.

Die Straftaten, weswegen er gestern vor dem Wittlicher Amtsgericht steht, liegen schon Monate zurück. Der Angeklagte aus der VG Gerolstein hatte sich so massiv gegen die Polizisten gewehrt, dass er wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung angeklagt wurde: Im Januar verschafften sich Polizisten mit Hilfe eines Schlüsseldienstes Zutritt zur Wohnung des Angeklagten, weil dieser den Beamten die Türe nicht geöffnet hatte. Der Einsatz der Polizisten war erforderlich, weil der junge Mann zuvor schon einen Termin beim Gericht in Daun versäumt hatte und nun ein zweiter Termin angesetzt war.

Die Polizisten wollten ihn vor Beginn der Gerichtsverhandlung in einer Gewahrsamszelle unterbringen. Dabei aber wehrte sich der junge Mann so heftig, dass drei Polizisten notwendig waren, um ihn zu überwältigen.Auflagen nicht erfüllt


Bei dem Prozess, der an jenem Tag im Januar folgte, wurde der 19-Jährige wegen Drogenkonsums und -besitzes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Gestern allerdings zeigte sich: Die Bewährungsauflagen von damals hat der Angeklagte bislang nicht erfüllt. Der geständige 19-Jährige gibt zu, dass er nach wie vor täglich zwei bis drei Gramm Marihuana konsumiert, keiner Arbeit nachgeht und bisher keinen Termin bei einer Suchtberatung vereinbart hat. Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung stellten ihm daher gestern eine schlechte Sozialprognose aus, obwohl sie dem Angeklagten sein Geständnis sowie die Entschuldigung an die Polizeibeamten zugutehielten und auch berücksichtigten, dass dessen Mutter im September gestorben ist.

Dennoch kommt der 19-Jährige gestern mit einem blauen Auge davon: Das Gericht verurteilt ihn wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung und Drogenmissbrauchs zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe, die es ein letztes Mal zur Bewährung aussetzt. Bislang sei diese nicht ausreichend überwacht worden und deshalb nutzlos verstrichen, kritisierte Richter Thul.

Das soll jetzt anders werden: Thul trägt dem Angeklagten als Bewährungsauflage auf, dass dieser binnen zwei Tagen Kontakt zu einer Drogenberatung aufnehmen muss. Zudem muss er in engen Zeitabständen von zwei Wochen Kontakt zur Bewährungshelferin suchen. Ab sofort darf er keine Drogen mehr konsumieren und muss sich von seinem bisherigen Umfeld und Freundeskreis fernhalten. Verstößt er gegen eine dieser Auflagen, so lande er direkt hinter Gittern. noj

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